PKV hat mich rausgeworfen (Private Krankenversicherungen)
Hallo, wer weiss weiter.
Meine Krankenversicherung ist zurückgetreten mit der Begründung ich habe gesundheitliche Beschwerden verschwiegen. Konkreter Fall, es wurde nach Behandlungen etc. im Zeitraum der letzten 3 Jahre nachgefragt.
Es lag nichts vor. Aufgrund von Rückenschmerzen habe ich nun einen Arzt aufgesucht, der mir KG und Massagen verschrieben hat. Ich habe beim Arzt angegeben schon länger unter Verspannungen zu leiden.
Stimmt auch. Bin öfter verspannt und fühle mich dann auch im Brustbereich blockiert was durch die muskuläre Verspannung zu Atembeschwerden führt. Vor 5 Jahren war ich zweimal beim Orthopäden der mich deblockiert und gespritzt hat und einmalig KG verschrieben hat. Ansonsten hatte ich früher Psychotherapie. Es wurde bestätigt das meine Atembeschwerden keine organischen Ursachen haben, sondern durch die Verspanntheit kommen. Die Psychotherapie war nicht im anzeigepflichtigen Zeitraum.
Darf mich die PKV nun rauswerfen? Sind diese Beschwerden anzeigepflichtig? Im Moment bin ich Hausfrau, überlege aber wieder zu arbeiten. Müsste mich die GKV dann aufnehmen?
Vielen herzlichen Dank für Antworten.
Re: PKV hat mich rausgeworfen
Evtl. mit dem PKV-Ombudsman Kontakt aufnehmen.
http://www.pkv-ombudsmann.de/
Re: PKV hat mich rausgeworfen
Ich gehe davon aus, dass einer Ihrer Ärzte Kontrolluntersuchungen innerhalb des Abfragezeitraums bei der GKV abgerechnet hat - davon haben Sie leider nichts erfahren. Sollte dies so sein - dies können Sie den Arztakten entnehmen - , müssen Sie erst dem Arzt eine absichtliche Falschdiagnose und damit einen Abrechnungsbetrug nachweisen, um Ihre Rechtsposition gegenüber der PKV zu verbessern. Da dies das Ende seiner Existenz bedeutet, wird dieser alles abstreiten und Sie als schwer krank hinstellen.
Nun zur Lösung Ihres Problems:
Neben dem Ombusmann und - bei sauberer Arztakte - einem guten und damit teuren Rechtsanwalt - möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie einen Anspruch auf eine nahtlose Versicherung im modifizierten Standardtarif der PKV haben. Ihre alte PKV kann dies wegen des gestörten Vertrauensverhältnisses zu Ihnen ablehnen, aber Sie müssen dann von jeder anderen PKV aufgenommen werden. Hier heißt es schnell zu handeln, da sonst alte Leiden ausgeschlossen werden und lange Wartezeiten (bis zu 8 Monaten bei Schwangerschaft und im Zahnbreich), wenn eine zeitliche Versicherungslücke entsteht.
Ab 1.1.2009 werden Sie dann in den neuen Basistarif überführt. Es steht Ihnen frei, jetzt oder nach einiger Zeit zu versuchen, in den Normaltarif eines Versicherers mit Gesundheitsprüfung zu kommen.
Re: PKV hat mich rausgeworfen
Vielen Dank!
Noch zwei konkrete Fragen:
Wenn ich mich bei einer anderen Versicherung im modifizierten Standardtarif versichere, um erstmal nicht komplett ohne Versicherungsschutz dazustehen, ab wann könnte ich das? Wie lange dauert denn die Bearbeitung so eines Antrages. Bekomme ich ihn direkt bei der jeweiligen Versicherung? Kann sich eine Versicherung einfach Zeit lassen und einen dann nicht mehr zum Monatsersten aufnehmen.
Offiziell wurde ich schon zum 1.2 von meiner Versicherung gekündigt. Der komplette Versicherungsbeitrag - wir sind ein 4 Personen Haushalt - wurde aber weiterhin abgebucht. Auch mein Beitrag! Ist die Kündigung damit rechtwirksam?
Falls ja, kann ich mich dann noch rückwirkend zum 1.2 versichern. Und sollte ich mich erst zum 1.3 versichern lassen können, habe ich dann schon eine Versicherungslücke?
Noch eine weitere wichtige Frage: Kann einem so ein Versicherungs- und Tarifwechsel im Falle eines Rechtsstreits (falls mir der Ombusmann nicht weiterhelfen kann) als Schuldeingeständis ausgelegt werden?
Vielen herzlichen Dank für schnelle Antwort.
Re: PKV hat mich rausgeworfen
Ein Schuldeingeständnis ist eine Versicherung im modifizierten Standardtarif nicht - es gibt ja schließlich eine Pflicht zu irgendeiner KV, auch wenn es im Falle der PKV erst ab dem 1.1.2009 Zwangsmaßnahmen gibt.
Ja, Sie sollten sich rückwirkend versichern, was noch geht. Klären Sie zuerst ab, ob Sie beim jetzigen Versicherer in den modifizierten Standardtarif können. Dies ist von Vorteil, da Sie dann bei einem erfolgreichen Rechtsstreit sofort wieder in den alten Tarif können, ohne sich mit einem zweiten Versicherer herumzuschlagen. Sollte die alte PKV ablehnen, stellen Sie bei einer anderen PKV einen Antrag. Machen Sie sich auf hohe Kosten (bis zu 500 Euro im 100%-Tarif) gefasst!
Eine Alternative wäre ein 401-Euro-Job, d.h. Sie sind dann sofort versicherungspflichtig in der GKV.
Übrigens: Sollten Sie beihilfeberechtigt als Beamtin/Beamtengattin sein, kann Sie der Versicherer wegen des Kontrahierungszwanges so einfach nicht kündigen, allerdings kann er alle Zusatztarife (Zahn/Chefarzt) kündigen und nachträglich seit Versicherungsbeginn einen unbefristeten 30%-Risikozuschlag auf alle bisher gezahlten und zukünftigen Beiträge erheben.