Wiederaufnahme nach Anwartschaft (Private Krankenversicherungen)

Uli Gruber @, Montag, 18.02.2008, 21:27 (vor 6125 Tagen)

Hallo,

ich war zunächst über meine Eltern beihilfeberechtigt und ergänzend in einer PKV. Nach Überschreiten der Altersgrenze für Beihilfe war ich als Student nur noch in der PKV. Dann habe ich eine Arbeit in der Schweiz aufgenommen und seitdem in der PKV nur noch eine Anwartschaft.

Kann ich nun meine PKV wieder voll aktivieren?

Könnte es ein Problem sein, dass ich in der Schweiz wohne und arbeite (ich habe aber auch noch einen Wohnsitz in Deutschland)? Mir geht es in erster Linie um Erstattung von Behandlungskosten, die in Deutschland anfallen.

Grundsätzlich gibt es in den Versicherungsbedingungen eine Wartezeit von 3 Monaten für Leistungen (bzw. 8 Monaten z.B. für Zahnersatz). Gilt diese Wartezeit trotz der Anwartschaft auch für mich?

Viele Grüße,
Uli

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