Beamtin auf Probe - GKV möglich? (Private Krankenversicherungen)
Monika, Freitag, 22.02.2008, 08:00 (vor 6121 Tagen)
Hallo Forum,
ich bin 42 Jahre alt, lebe in Niedersachsen und habe das große Glück, das ich nach meinem Zweitstudium (Jura) zum 01.05.08 einen Arbeitsplatz als Richter auf Probe bekommen habe. Da ich mit meiner jetzigen GKV-Versicherung sehr zufrieden bin und außerdem auch einen leider arbeitslosen Mann habe, möchte ich gerne in der GKV bleiben und nicht in die PKV wechseln. Habe ich als Richterin auf Probe und später als Richterin Anspruch auf Zuzahlung des max. halben GKV-Beitragssatzes anstatt der Beihilfe?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten
Monika
Re: Beamtin auf Probe - GKV möglich?
Thomas, Freitag, 22.02.2008, 12:59 (vor 6121 Tagen) @ Monika
Wenn Sie vorhaben, Richterin zu bleiben, gehen Sie am besten in die PKV, da Sie nie einen Zuschuss zur GKV erhalten werden. Als Richterin sind Sie schnell beim Höchstbetrag von 600 Euro in der GKV.
Sollten Vorerkrankungen vorliegen, besteht für ein halbes Jahr die Öffnungsaktion in fast alle PKVen, d.h. Sie müssen aufgenommen werden und es darf nur einen Risikozuschlag von 30% geben. Es kann aber der Beihilfeergänzungstarif verweigert werden, in dem bei einigen PKVen (so z.B. bei der Debeka), wichtige Leistungen, wie Hilfsmittel und Kur ausgelagert sind. Hier heißt es Versicherungsbedingungen zu studieren.
Der Nachteil der GKV für Beamte ist so hoch, dass nach der Einführung der Öffnungsaktion 2005 für Altfälle sich noch 80-Jährige Versorgungsempfänger des höheren Diensts in der PKV versichert haben, um diese Nachteile endlich abzustellen.
Nun zu ihrem Mann:
Bezieht er ALG I, ist er eh über das Amt versichert, bezieht er z.Z. ALG II und dann aufgrund Ihres hohen Gehalts ab 1.5. gar nichts mehr, wäre er beihilfeberechtigt und dies zu 70%, d.h. Sie bräuchten nur noch eine 30%-PKV für ihn.
Zu zweit werden Sie zwar - je nach Vorerkrankungen und/oder Leistungsumfang der PKV - u.U. genauso viel zahlen, wie jetzt in der GKV, werden allerdings erheblich bessere Leistungen haben!
Verdient Ihr Mann mehr als 18.000 Euro im Jahr, fiele er aus der Beihilfe wieder raus, doch als Angestellter ist er ja eh ab einem Einkommen ab 401 Euro im Monat in der GKV pflichtversichert. Die Beihilfelösung empfiehlt sich für ihn also dauerhaft nur, wenn er einen 400-Euro-Job anstrebt oder sich mit geringen Einkünften Selbständig machen will. Eine Übergangslösung ist auch möglich, aber nicht empfehlenswert, wenn Ihr Mann schon Anfang 50 ist, denn ab dem 55. Lebensjahr kommt er nicht mehr in die GKV zurück, da niemehr Versicherungspflicht entsteht. Übrigens muss er Ihnen auch treu bleiben, denn bei einer Scheidung fiele die Beihilfe auch weg! Lesen Sie hierzu als RIchterin die einschlägigen Teile des SGB V zur Versicherungspflicht, die die einzige Rückkehrmöglichkeit für ihn in die GKV sind.
Zu Ihrer Info zur Beihilfe Niedersachsen:
Bitte vergleichen Sie keine Äpfel mit Birnen (PKV mit GKV-Beitrag). In Niedersachsen sind die Wahlleistungen (Chefarzt+Zweibettzimmer), wie in allen norddeutschen Ländern, nicht beihilfefähig. Deshalb versichern hier die PKVen einen Zusatztarif, der meist dem entspricht, den GKV"ler als Krankenhauszusatzversicherung abschließen können. Das Gleiche gilt für die Zahnzusatzversicherung, die sich meist im Beihilfeergänzungstarif versteckt. Wenn Sie GKV und PKV vergleichen, müssen Sie diese beiden teilweise teuren Tarifbausteine der PKV außer Acht lassen, da das, was diese leisten, auch von GKV nicht übernommen würde.
Re: Beamtin auf Probe - GKV möglich?
Sascha , Freitag, 14.03.2008, 22:35 (vor 6100 Tagen) @ Thomas
Hallo Thomas, hallo Monika,
mehrfach lese ich in diesem Forum, dass bei der Debeka Hilfsmittel über den Tarif "BE" versichert seien und nicht im Haupttarif (P/Z), der auch im Rahmen der Öffnungsaktionen vereinbart werden kann.
Diese Aussage ist nicht richtig. Hilfsmittel werden über den Tarif P/Z erstattet. Hierzu gehören z. B.:
- Brillen und Kontaktlinsen
- Geh- und Stützapparate
- Krankenfahrstühle
- Hörgeräte
Der Tarif BE beinhaltet zusätzliche Leistungen bei Erstattungsdifferenzen der Beihilfe, eine Auslandsreiseversicherung inkl. Rücktransport und ein Kur- und Krankenhaustagegeld.
Re: Beamtin auf Probe - GKV möglich?
Thomas , Samstag, 15.03.2008, 03:10 (vor 6099 Tagen) @ Sascha
Es wurde nie behauptet, dass die Debeka keine Hilfsmittel erstattet. Sie erstattet aber etliche lebenswichtige, mehrere 10 Tsd. Euro teure Hilfsmittel nicht im Haupttarif, z.B. Kontrollmonitore, Dialysegeräte, eiserne Lunge, Blindenhund usw. Und der Rollstuhl ist auf die einfachste Ausführung gedeckelt.
Jedoch enthält der Tarif BE einen faktisch offenen Hilfsmittelkatalog, was vorbildhaft ist: es wird alles, was bei der Beihilfe erstattungsfähig ist, aufgezahlt. Erstattungsfähig ist bei der Beihilfe, die sich an der GKv orientiert, je nach Träger ein Katalog von mindestens 10 Din-A4-Seiten und nicht die paar Zeilen des Tarifs P.
Ich bitte Sie dies höflichst zur Kenntnis zu nehmen. Was der Versicherungsverein aus Kulanz und damit eigentlich gegen die rechtlichen Vorschriften, die allein einen möglichst niedrigen Beitrag beabsichtigen und deshalb Kulanz eigentlich verbieten, leistet, steht auf einem anderen Blatt. Kulanz ist aber leider kein Rechtsanspruch!
Ich nehme an, dass Sie bei der Debeka arbeiten, da Sie diese Versicherung so vehement verteidigen. Die Debeka ist eine gute Versicherung, sofern man nicht Wert auf umfassende Kurleistungen legt und/oder als Beamter in einem Land mit Wahlleistungsbeihilfe ein Einbettzimmer versichern will: Denn hier fehlen leider die Tarife.
Doch ist das Debekatarifgebäude aufgrund der Auslagerung des sehr weiten Hilfsmittelkatalogs analog zur Beihilfe auf den BE-Tarif nur bedingt für die Öffnungsaktion geeignet.
Als Debeka-Mitarbeiter sollten Sie dies sogar offen sagen, einerseits um die Tarifstruktur der Debeka zu schützen, da die Debeka durch ihre Ein-Tarif-Politik nicht mit der Auslagerung der Öffnungsaktionsfälle in andere Tarife tricksen kann und damit den Tarif P enorm belastet, und andererseits, um dem Interessenten für die Öffnungsaktion reinen Wein einzuschenken, die gerade da diese oft durch Behinderung auf im Tarif P nicht erstattungsfähige Hilfsmittel angewiesen sind. Soll etwa z.B. ein Blinder seinen Blindenhund dann selbst zahlen oder übernimmt das dann Ihre Haftpflicht wegen mangelnder Beratung?