Zwangswechsel von PKV in die GKV ? (Private Krankenversicherungen)

Micha @, Freitag, 22.02.2008, 16:29 (vor 6121 Tagen)

Hallo,

ich bin seit 04/2002 in der PKV versichert: in der Zeit bis 06/2006 als Angestellter, in der Zeit von 07/2006 bis 12/2007 als Selbständiger in einer GbR (das Einkommen lag und liegt in jedem Jahr über der Jahresarbeitsentgeltgrenze).Seit 01/2008 befinde ich mich wieder in einem Angestelltenverhältnis und bin lt. Aussage meines Steuerberaters nun wieder in der GKV versicherungspflichtig. Soweit die Fakten.
Grundsätzlich heißt es zwar seit Februar 2007, dass Selbständige, die in ein Angestelltenverhältnis wechseln, sich zunächst für drei Jahre in der GKV versichern müssen. Wie verhält es sich aber, wenn - wie in meinem Fall - vor der Selbständigkeit das Gehalt in mindestens drei aufeinander folgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze überstiegen hatte? Der § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V fordert für die Versicherungsfreiheit des Arbeitnehmers doch exakt diesen Tatbestand, ohne vorzugeben, dass die drei Jahre unmittelbar vor dem Austritt aus der Versicherungsplicht liegen müssen. Es ist jedoch zu befürchten, dass die GKV den Gesetzestext anders, nämlich zu ihren Gunsten auslegt. Da ich die gewünschte Versicherungsfreiheit ausschließlich bei einer GKV beantragen kann, habe ich wahrscheinlich schlechte Karten. Oder gibt es inzwischen Fälle oder Urteile, die zu Gunsten der PKV ausgefallen sind und mir einen Verbleib in der PKV ermöglichen?

Re: Zwangswechsel von PKV in die GKV ?

Thomas, Freitag, 22.02.2008, 18:34 (vor 6121 Tagen) @ Micha

Seien Sie mir bitte nicht böse, aber die Rechtsverdrehung einerseits durch alle, die in der PKV bleiben wollen, und andererseits der GKVen kann man nicht jedesmal durchdiskutieren.

Fakt ist, dass der Gesetzgeber den GKVen erlaubt hat, in einem gemeinsamen Papier zu entscheiden, wie das SGB V ausgelegt wird - und das haben die natürlich zu Ihren Gunsten getan.
Politisches Ziel ist damit, alle Jungakademiker in den ersten drei Berufsjahren, in denen diese garantiert gesund sind, in die GKV zu zwingen. Auch wird damit ein Rückkehrrecht für ehemalige Beamten auf Zeit und Soldaten einräumt, für die sich die PKV nur aufgrund der Familienkomponenten der Beihilfe gelohnt hat und die der Staat faktisch in die PKV zwang.

Dagegen kann man zwar vor dem Verfassungsgericht klagen, weil da jemand entscheidet, der u.U. gar nicht demokratisch legitimiert ist. Aber im Status quo können Sie sich alle Rechtsüberlegungen sparen, außer Sie besitzen eine Zulassung als Rechtsanwalt und wollen Prozessgeschichte schreiben.

Zwangswechsel PKV zur GKV - Gleichbehandlung?

Karsten, Montag, 25.02.2008, 11:28 (vor 6118 Tagen) @ Thomas

Hallo zusammen,

obwohl hier der ein oder andere wohl schon mal etwas gereizt wirkt, da das (unglaubliche) Thema immer wieder in anderen Konstellationen auftaucht, möchte ich trotzdem noch mal eine Beitrag hinzufügen.

Ich habe mich in den letzten Wochen auch mit dem Thema befassen müssen und das in einer ähnlichen Konstellation wie "Micha".

Kurz: mehr als 3 Jahre als Selbständiger über der Grenze in der PKV und jetzt bei einem Wechsel ins Angestelltenverhältnis wieder über der Grenze.

OK, habe verstanden, dass dies heute mit einer Zwangsversetzung in die GKV endet. Mir ist dabei doch etwas aufgefallen, dass ich in vielen Foren als Beitrag/Frage/Einwand noch nicht entdecken konnte:

Frage: was wäre wenn ich vorher mehr als 3 Jahre (über Grenze) angestellt gewesen wäre? Würde ich dann bei einem Arbeitgeberwechsel wieder mit Gehalt über der Grenze in die GKV zwangsversetzt? Wenn es nicht so ist (habe ich ja noch nicht gelesen), hat da schon jemand wegen "Ungleichbehandlung" der vorher Selbstständigen geklagt?

Also bitte nicht gleich schlagen, habe vorher viel und ohne Erfolg zu meiner Frage gelesen.

Viel Grüße
und Danke für alle netten und informativen Antworten.

Re: Zwangswechsel PKV zur GKV - Gleichbehandlung?

Thomas, Montag, 25.02.2008, 13:49 (vor 6118 Tagen) @ Karsten

Wären Sie vorher Angestellter gewesen, hätten Sie in der PKV bleiben dürfen. Es geht hier schlichtweg darum, ob Sie abhängig beschäftigt waren oder nicht. Deshalb dürfen Beamte auf Zeit/Soldaten über der Pflichtgrenze auch bei einem Wechsel ins Angestelltenverhältnis über der Pflichtgrenze in der PKV bleiben.

Gleichbehandlung?

Karsten, Montag, 25.02.2008, 14:40 (vor 6118 Tagen) @ Thomas


Danke für die schnelle Antwort.

Die Logik erschließt sich wie an vielen Stellen der deutschen Gesetzgebung nicht (direkt). Eine klare Benachteiligung für
alle die, die aus der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis
zurückkehren bzw. wechseln. Klingt irgend wie willkürlich
oder auch unausgegoren oder vielleicht wollte man auch nur
die Mitbürger bestrafen, die vielleicht erfolgreich (Einkommen über Grenze) die Selbstständigkeit gewagt haben und vielleicht auch noch so frech waren und Arbeitsplätze geschaffen haben???
Deutschland, ein Land das Risikobereitschaft und Leistung zu schätzen weiß ... Bin immer noch Sprachlos.

Hat denn vielleicht jemand Kenntnis davon, ob schon ein Betroffener den Rechtsweg beschritten hat, um dieses Ungleichgewicht juristisch prüfen zu lassen?

Gruß
Karsten

Re: Zwangswechsel von PKV in die GKV ?

Heiko, Montag, 03.03.2008, 21:13 (vor 6111 Tagen) @ Micha

Unser Fall ist so gelagert wie Ihrer: Ehemann schon immer in der PKV, davon 10 Jahre angestellt über der BBG. Dann 3 Jahre selbständig über BBG, jetzt wieder angestellt. Zwar hat uns der AG erst einmal der ges. KK gemeldet, aber wir haben sofort bei der KK einen Antrag auf Überprüfung des Tatbestandes der Versicherungsfreiheit gestellt- mit Bitte um rechtsmittelfähigen Bescheid. Z. Zt. wird dieser Antrag im Widerspruchsausschuß der KK beraten. Bei abschlägigem Bescheid werden wir vor dem Sozialgericht klagen- ist die ersten 2 Instanzen kostenlos.
Bereits anhängige Verfahren sind mir nicht bekannt.
Wir hoffen auf Zweifel der KK hinsichtlich einer juristischen Überprüfung- ein verlorener Prozeß im Sinne einer wegweisenden Entscheidung wäre für die ges.KK mit einem deutlichen Verlust an Einnahmen verbunden. Dies würde hier für eine Einzein elfallentscheidung zu unseren Gunsten führen- vielleicht auch Weg für Sie?

Re: Zwangswechsel von PKV in die GKV ?

Thomas, Dienstag, 04.03.2008, 01:24 (vor 6111 Tagen) @ Heiko

Ich will Sie nicht ernüchtern, aber in Bezug auf das Sozialrecht ist Sache in Ordnung. Da muss dann schon ein Sozialgericht die Sache an ganze andere, höhere Gerichte verweisen.

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