Re: Weiterversicherung in der Privaten (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Sonntag, 24.02.2008, 05:24 (vor 6119 Tagen) @ thomas

Das hängt von den Vertragsbedingungen und der Rechtslage ab. Der Sprachschüler dürfte in D nicht gemeldet sein, der Vertrag dürfte keine Altersrücklage gebildet haben usw.

Wenn es sich um eine deutsche PKV handelt, wird diese wahrscheinlich die Weiterversicherung im modifizierten Standardtarif anbieten, wenn der Spanier sich in D anmeldet und Vorerkrankungen vorliegen.

Denn die scheinen hier vorzuliegen, denn sonst müsste man nicht dauernd das Forum hier mit derselben Frage konfrontieren, sondern würde zur nächstbesten PKV gehen, die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten und die Mindestvertragslaufzeit von meist 24 Monaten schlucken, schon hätte man eine PKV!
Wenn es billig sein soll und nicht auf Dauer angelegt ist und man noch gesund ist, kann man z.B von der HUK den E100 oder 1000 (das ist die SB) empfehlen: leistet zwar nicht viel und bildet nicht viel Altersrücklagen, aber man ist für den Notfall versichert. Die HUK gibt es in jeder mittleren Stadt, man muss nur gesund sein und schon hat man in zwei Tagen einen PKV-Schutz!

Die einzige Bedingung für einen sofortigen PKV-Schutz ohne Wartezeiten, die Vorversicherungszeit, ist ja wohl durch die Auslandsversicherung gegeben.

Hinweis zum (neuen) Versicherungsvertragsgesetz:
Das Wechselrecht und Umwandlungsrecht in einen anderen Tarif ist nur gegeben, wenn die Versicherung auf Dauer abgeschlossen wurde und nach dem Prinzip einer Lebensversicherung funktioniert, also auf gut Deutsch Altersrücklagen zur Deckung der Kosten bis weit über 80 Jahre bildet. Das trifft auf eine Auslandsreiseversicherung für Deutschlandreisen definitiv nicht zu!
Das ganze ist gesetzlich so gedacht, dass jemand der aus der Beihilfe rausfliegt (z.B. Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf oder auf Zeit) auf von 50% auf 100% hochversichern kann oder jemand, der in der PKV ist und in der GKV versicherungspflichtig wird, in der PKV ohne Gesundheitsprüfung eine Zusatzversicherung abschließen kann.

Also: Wenn die AVB des Vertrags eine Weiterversicherung nicht hergeben, dann erfolgt einfach ein Neuantrag mit Gesundheitsprüfung!


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