GKV/PKV/Kostenerstattung? (Private Krankenversicherungen)

Dominik, Sonntag, 24.02.2008, 19:59 (vor 6119 Tagen)

Hallo!


Zu meiner Person: Ich wurde vor einigen Monaten Beamter (Erstverbeamtung) und bin aufgrund einer chronischen Erkrankung (kostenintensiv) lieber freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung geblieben - trotz der Möglichkeit eines Kontrahierungszwanges in der PKV. Meine Angst war und ist immer noch, dass die private Krankenversicherung bei sehr teuren Kunden alle Möglichkeiten nutzt, um diesen zu mobben (erst einmal alles ablehnen usw.).

Der Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung ist einerseits deutlich teurer und andererseits mit erheblichen Wartezeiten, vor allem bei Fachärzten, verbunden, was mich immer wieder stört.

Zu dieser Thematik habe ich einige Fragen.

1) Bezieht sich der 6monatige Kontrahierungszwang nach Erstverbeamtung auf den Eingang des Antrags in der PKV oder schon auf den Versicherungsbeginn?

2) Einige gesetzliche Krankenversicherungen bieten die Möglichkeit der Kostenerstattung (einerseits regulär, andererseits als Wahltarif wie die TK). Wäre dies eine Möglichkeit - zusammen mit der Beihilfe - ohne deutlich höhere Kosten zumindest im fachärztlichen Bereich auf die private Abrechnung auszuweichen? Gibt es gesetzliche Krankenkassen, die die Kosten für eine Wirtschaftlichkeitsprüfung erschwinglich machen (z. B. pauschale Abrechnung pro Quartal o.ä.) oder die die Kostenerstattung ausschließlich auf den fachärztlichen Bereich beschränken und nicht gleichzeitig auf Medikamente usw.?

Der TK-Privat Tarif soll laut meiner Beihilfefestsetzungsstelle gar nicht beihilfekonform sein. So genau wollte sich dort aber keiner festlegen. Gibt es hierzu schon Informationen? ist diese Auskunft korrekt, zumal die reguläre Kostenerstattung auch beihilfekonform sein soll.

3) Sollte ich mich für die private Krankenversicherung entscheiden, würde mich interessieren, ob es Stellen gibt, die gegen Entgelt die gesamte Abrechnungsprozedur mit der Krankenkasse/Beihilfestelle übernimmt. Ich habe davon schon gehört, finde im Internet allerdings keine passenden Adressen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe!

MfG
Dominik


Re: GKV/PKV/Kostenerstattung?

Thomas, Montag, 25.02.2008, 04:35 (vor 6118 Tagen) @ Dominik

1. Zum Kontrahierungszwang lesen Sie das Infoheft auf www.pkv.de. Da werden alle Fälle durchdekliniert.

2. Die TK zahlt wohl alles, da braucht man keine Beihilfe mehr.
Die Kostenerstattung ohne Zusatztarif (wie z.B. bei der TK) ist für die Beihilfe sehr teuer und für Sie auch im Bereich der Medikamente, da die GKV dem Apotheker ja nicht den Preis zahlt, den Sie dann als Pseudo-Privatpatient zahlen: Es gibt da 5 bis 15% Apotheken- und Industrierabatt für die GKV als Großkunde. Der wird Ihnen von niemandem erstattet, außer von einer Zusatzversicherung. Beim TK-Tarif bleiben Sie bei den Rezepten Kassenpatient und erhalten nur Kassenrezepte.
Übrigens: Einige Länder haben die Kostenerstattung für GKV"ler bereits abgeschafft, da der Spaß für die Beihilfe sehr teuer ist. Denn die GKV zahlt nur ca. 20 bis 30% der Privatrechnung und die Beihilfe muss hier auf 100% aufzahlen. Bei einer PKV-Versicherung zahlt die Beihilfe meist nur 50%!

3. Sie werden doch wohl eine Abrechnung machen können?

Re: GKV/PKV/Kostenerstattung?

Dominique Tabit @, Freitag, 06.06.2008, 14:39 (vor 6016 Tagen) @ Dominik

es ist wirklich sehr schade, dass Sie zum richtigen Zeitpunkt gezögert haben, denn der Kontrahierungszwang besagt, dass Sie nichts zu befürchten haben und all meine Kunden, die ich über diese Reglung in einer PKV versichert habe, hatten bis zum heutigen Tag keinerlei Erstattungsprobleme. Mit welcher Begründung sollte die Gesellschaft auch Leistungen verweigern? Wegen eines Risikos, das vorher bekannt war? Sehr unwahrscheinlich und rein rechtlich nicht machbar.
Sollten bei Ihnen die 6 Monate bereits verstrichen sein, so kann ich nur aus Fachmannrichtung sagen: der größte Fehler Ihres Lebens ist es, mit einer chronischen Erkrankung in der GKV zu bleiben.
Wie wollen Sie die Kosten in den nächsten 30 Jahren tragen, wenn jede Gesundheitsreform Leistungen reduziert?
Die PKV bietet Ihnen ein Vertragsrecht, so dass Sie bereits heute wissen, welche Leistungen Ihnen auch in 50 Jahren noch zustehen.
Das finde ich ist ein sehr viel verläßlicheres Gefühl, als die unbegründete Sorge, dass die PKV Leistung verweigert.
Schade, dass Sie hierbei derart schlecht beraten wurden, und das auch noch auf Kosten Ihrer eigenen Gesundheit und Ihres eigenen Geldbeutels. Denn eines kann ich Ihnen versprechen: in den nächsten 20 Jahren werden Sie sich immer wieder vor Wut in den Po beißen, weil Sie derart hohe Kosten tragen müssen, die Sie mit der richtigen Entscheidung nie gehabt hätten.

Trotzdem viel Erfolg und alles Gute weiterhin,

freundliche Grüsse von:

Dominique Tabit

Re: GKV/PKV/Kostenerstattung?

Thomas, Samstag, 07.06.2008, 05:29 (vor 6015 Tagen) @ Dominique Tabit

Jetzt übertreiben Sie es nicht mal. Wegen der Beihilfe werden Sie viele in den nächsten Jahren auch noch in den Allerwertesten beißen. Denn bis auf die Tatsache, dass der Dienstherr sich an den Krankheitskosten bei der freiwilligen GKV nicht beteiligt, wird in den armen Bundesländern mit Einführung des Basistarifs kein großer Leistungsunterschied zwischen GKV und Beihilfe sein, da die Beihilfe sicherlich auf das Basistarifniveau abgesenkt wird.

Es ist zwar sicherlich von Vorteil für alle mit Leistungsansprüchen, dass die Streichungen in der Beihilfe von der PKV meist durch Nachversicherungen ohne Gesundheitsfragen aufgefangen werden, doch dies wird sich in Zukunft nur mehr der höhere Dienst leisten können, da man dann keine 50% PKV mehr braucht, sondern effektiv eine 70% PKV, um tatsächlich "normaler" Privatpatient zu sein.

Und zu guter Letzt: Dominik kann ja ab 1.1.2009 in den beihilfekonformen Basistarif. Der ist immer halb so teuer wie die GKV, da er ja beihilfekonform ist, also einen 50%-Tarif anbietet.

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