Besitzstand nach § 6 Abs. 9 SGB V (Private Krankenversicherungen)

Trolly @, Montag, 25.02.2008, 20:38 (vor 6118 Tagen)

Hallo,

schön dieses Forum gefunden zu haben. Bei mir wurde 2006 (zum Jahresende) festgestellt, dass ich über der JAG liege. Nach Vorausberechnung des AG trifft das auch für 2007 zu und ich konnte mich privat versichern. Somit war ich am 02.02.2007 privat versichert und die Besitzstandsregelung greift.
Jetzt die Frage: Greift diese nur für 2007 oder auch für die Folgejahre. Weil nach Berechnung meines AG falle ich durch Erhöhung der JAG wieder unter die Entgeltgrenze und wäre wieder versicherungspflichtig.
Was bedeutet der Halbsatz "...solange sie keinen anderen Tatbestand der Versicherungspflicht erfüllen". Nach meinem Laienverständnis dürften nur die Nr. 2 ff in § 5 sein oder.
Ich erfülle derzeit nicht Abs 1 Nr 1, weil ich weder in 2008 über der JAG liege und auch nicht in den letzten drei Jahren. Bin ich nicht dennoch KV-frei, weil ich am 02.02.07 privat versichert war?
Bin bespannt auf Euere Meinungen.

Viele Grüße
Ralf

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