Zurück in die GKV bei Mutterschaft (Private Krankenversicherungen)

Lucy Scheffer @, Mittwoch, 27.02.2008, 16:14 (vor 6116 Tagen)

Hallo, ich brauch Euren Rat.
Ich werde in einigen Monaten mein erstes Kind bekommen und meine selbstständige Tätigkeit für mindest. 1 Jahr aufgeben. Mein PKV-Vertrag läuft jedoch grds. noch 1,5 Jahre. Komme ich bei Arbeitslosigkeit aufgrund Mutterschaft trotzdem jetzt schon raus aus der PKV? Die 6monatige Beitragsfreistellung wird mir nicht helfen. Mein Ehegatte ist angestellt, verdient knapp 1000,-- und ist in der GKV. Ich habe zudem grds. Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung. Oder? Arbeitslos melden könnte ich mich zwar vor der Entbindung und schon in etwa 3 Monaten meine selbständige Tätigkeit beenden. Aber - abgesehen von Berufschancen einer Hochschwangeren - habe ich keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Mein aktuelles Gehalt beträgt auch nur noch etwa 1000,-- monatlich.
Wer kennt sich mit der Materie aus und kann weiterhelfen?

Re: Zurück in die GKV bei Mutterschaft

Martina, Mittwoch, 27.02.2008, 23:15 (vor 6116 Tagen) @ Lucy Scheffer

Hallo Lucy,
Du hast Dich als Selbstständige für die PKV entschieden. In die kostenfreie Familienversicherung Deines Mannes wirst Du in der näheren Zukunft nicht kommen können. Auch eine 6 monatige Beitragsbefreiung wird Dir die PKV nicht gewähren (warum auch?). Du hast nur eine Chance, Dich selber in der GKV zu versichern, indem Du eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung annimmst. Wenn Du dann mindestens 12 Monate in diesem Job gearbeitet hast und dann arbeitslos werden solltest, kannst Du in die kostenlose Familienversicherung Deines Mannes eintreten. Euer Kind mußt Du übrigens PKV versichern oder freiwillig in einer GKV. Beides kostet ca. 80-120 Euro (nur für Euer Kind) im Monat. Eine kostenlose Familienversicherung für Dein Kind bei Deinem Mann ist ausgeschlossen.
Wer zum Teufel noch mal hat Dich damals beraten, bei dem kleinen Gehalt Deines Mannes und Deinen geringen Einkünften in die PKV zu wechseln? Das ist unverantwortlich. An Deiner Stelle würde ich Deinen Versicherungsmakler auf Schadenersatz verklagen. Hier liegt auf jeden Fall ein krasser Beratungsfehler vor.

Viel Glück und viele Grüße
Martina

Re: Zurück in die GKV bei Mutterschaft

Thomas, Donnerstag, 28.02.2008, 04:44 (vor 6116 Tagen) @ Martina

Ja die Provionsgeilheit in diesem Lande gehört unter Strafe gestellt.

Das einzige, was hilft: Einkünfte unter 350 Euro, dann geht die GKV Familienversicherung. Einkünfte sind aber alles, nicht nur Einkommen aus Selbständigkeit! U.U. Selbständigkeit aufgeben, um Klarheit zu schaffen, bei früheren hohen Einkünften!
Der Rest der Vorrednerin ist leider so falsch, da nicht stimmig auf die Situation. Ebenso die Mitversicherung der Kinder ist möglich, solange der PKV-Versicherte Elternteil weniger als 3500 brutto Einkünfte hat!

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