Mutter PV, Vater GV - was ist mit den Kindern? (Private Krankenversicherungen)
Ich stehe gerade vor der Entscheidung, aus der GKV auszutreten und mich privat zu versichern.
Ich führe ein kleines Unternehmen mit einem monatlichen Einkommen von etwa 1500 Euro. Bisher erhielt ich noch Ich - AG Förderung und war somit in der GKV pflichtversichert. Die Förderung läuft nun aus und somit steht die Entscheidung an.
Wäre ich allein, würde ich sofort in die PV wechseln. Da ich aber zwei kleine Kinder habe, weiss ich nicht, ob ich diese dann auch privat versichern muss oder ob ich sie bei meinem Mann (sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, Hauptverdiener) familienversichern kann.
Im Netz bin ich dazu noch nicht fündig geworden und hoffe deshalb hier auf Hilfe von jemandem, der sich auskennt.
Schon mal danke im voraus.
Birgit
Re: Mutter PV, Vater GV - was ist mit den Kindern?
§ 10 SGB V :
" Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt."
Auf "deutsch" : Wenn Dein Einkommen während der Privatversicherung unter 4.012,50 € liegt, können Deine Kinder bei Deinem Mann familienversichert werden.
Erst wenn Du drüber liegst und mehr als Dein gesetzlich versicherter Mann verdienst, endet die Familienversicherung der Kinder.
Re: Mutter PV, Vater GV - was ist mit den Kindern?
Eine Anmerkung am Rande:
Ich bin hier im Forum ja als Pro-PKV bekannt. Ich würde Ihnen bei diesem geringen Einkommen nicht zu einer PKV raten, außer:
1. Sie rechnen mit einer erheblichen Steigerung Ihres Einkommens
oder
2. Sie werden vor dem 55 Lebensjahr die Flucht in die GKV antreten, indem Sie Ihr Geschäft aufgeben und sich als Angestellte pflichtversichern lassen
oder
3. Sie werden dann immer noch mit einem GKV-Versicherten verheiratet sein und sich dann in die Familienversicherung flüchten, wobei Sie Ihr Geschäft ruhen lassen müssen und praktisch keine Kapitaleinkünfte haben dürfen!
Denn:
Die PKV ist - außer man ist als Beamter beihilfeberechtigt - erst für Menschen konstruiert, die weit mehr als 3000 Euro brutto verdienen und im Alter mindestens über 2000 Euro netto (nach heutiger Kaufkraft) verfügen! Denn Sie müssen trotz neuem Basistarif und allen anderen Absicherungen im Alter mit einem Beitrag in Höhe des Höchstbeitrags in der GKV, also ca. 600 Euro inkl. Pflegeversicherung, rechnen - natürlich zu guten bis sehr guten Leistungen - aber das will halt nun einmal gezahlt sein!
Re: Mutter PV, Vater GV - was ist mit den Kindern?
Hallo Thomas,
mit Ihren Argumenten gegen die PKV und pro die GKV liegen sie schon gut und treffen genau den Punkt, der mich noch sehr schwanken lässt. Momentan wäre ich in der GKV noch zu einem vertretbaren Tarif versichert, der von der PKV nur von einem Basistarif mit SB weit unterboten wird. Ich bin derzeit am vergleichen, ob dieser Basistarif auch tatsächlichen eine vergleichbaren Versicherungsschutz zur GKV bietet.
Andererseits steigt der GKV - Beitrag natürlich auch ziemlich an, wenn mein Einkommen denn mal die magische Grenze von knapp 1900 Euro übersteigt, der PKV - Beitrag bleibt trotzdem gleich.
Es ist eine ziemlich schwierige Entscheidung, die zu treffen ist und egal wie man"s macht, es ist vielleicht falsch.
Wer weiß schon, was in 15 Jahren ist?
Re: Mutter PV, Vater GV - was ist mit den Kindern?
Vergessen Sie als Selbständige bitte nicht, dass in den meisten PKV-Tarifen die Reha- und Kurleistungen sowie häufig viele Anschlussheilbehandlungen nicht versichert sind, da man davon ausgeht, dass das die Rentenversicherung zahlt. Da Sie aber in dieser auch nicht versichert sind, müssen Sie das alles selbst zahlen, außer Sie haben einen Kurtarif bei Ihrer PKV abgeschlossen!
Den gibt es nur bei einigen PKVen gar nicht!
Die GKV muss hier immer zahlen, wenn man nicht in der Rentenversicherung versichert ist. Dies erklärt auch die heftigen Beiträge für freiwillig versicherte Selbständige, denn irgendjemand muss ja die Lücken durch die Nichtversicherung in der Rentenversicherung übernehmen!