Re: Einkommenserklärung, zwischen zwei Tarifen (Gesetzliche Krankenkassen)

Gast, Dienstag, 02.03.2010, 07:25 (vor 5381 Tagen) @ elderberry

1/12 dazurechnen? NEIN Einmalige Einnahmen sind mit 1/12 auf das monatliche Einkommen umzulegen

Du hast ausschließlich die tatsächlichen bzw. zu erwartenden Einkünfte anzugeben


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