Beamte und der Basistarif (Private Krankenversicherungen)

Maria @, Montag, 03.03.2008, 23:53 (vor 6111 Tagen)

Hallo,

ich bin Lehrerin, also beihilfeberechtigt, jedoch freiwillig versichert bei der GKV wegen Psychotherapie in der Vergangenheit (die PKV nimmt mich nicht), verheiratet, zwei Kinder. Kann ich 2009 in den Basistarif der PKV wechseln und somit endlich Beihilfe in Anspruch nehmen?

Habe gehört, dass man mit zwei Kindern 70 % Beihilfe bekommt. Bedeutet das, dass ich nur 30 % des gültigen Basistarifs zahlen müsste?

Und noch eine dritte Frage: Wie hoch wird der Basistarif sein und wer legt die Höhe wann fest?

Danke,

Maria

Re: Beamte und der Basistarif

Thomas, Dienstag, 04.03.2008, 01:21 (vor 6111 Tagen) @ Maria

Sie hätten sogar schon seit 2006 in die PKV gekonnt und zwar durch die Öffnungsaktion gegen einen maximalen Risikozuschlag von 30%, ihre Kinder u.U. weniger. Laden Sie sich die Broschüre unter PKV.de herunter oder kontaktieren Sie eine Versicherung.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur spiegelbildlich Ihrer Beihilfe versichert werden, d.h. zahlt Ihre Beihilfe keinen Chefarzt, gibt es auch in PKV keinen Chefarzt. Auch gibt es keinen Beihilfeergänzungstarif. In diesen sind aber bei einigen Versicherern die Kur-, Reha- und Hilfsmittelleistungen ausgelagert (z.B. Debeka), was man selbst wissen muss, ob man diese Versicherungslücken im Rahmen der Öffnungsaktion so hinnehmen will.

Also lassen Sie die Finger vom Basistarif, nehmen Sie den Normaltarif und zahlen Sie dann für den 30%-Baustein maximal 30% Zuschlag! Achtung: Mit einer Risikoprüfung bei einem Versicherer haben Sie nur das Recht auf Öffnungsaktion bei diesem Versicherer, also bitte Beiträge ohne Beihilfeergänzungstarif und - je nach Bundesland - ohne Wahlleistungen in einem Normaltarif, der für die Öffnungsaktion geöffnet ist (dies sind nicht alle, leider meist nicht die billigen!), erfragen, 30% hinzurechnen und dann Versicherungsbedingungen, v.a. nicht nur die Tarifbedingungen , sondern v.a. die Musterbedingungen der PKV durchlesen, hier v.a. §5 Folgende (Leistungsausschlüsse, Versicherungslücken) und dann Antrag stellen. Durch das Fehlen der Ergänzungstarife, aber auch durch die systemimmanenten Leistungseinschränkungen der PKV (z.B. teils Deckelung der Psychotherapiesitzungen, enge Hilfsmittelkataloge) müssen Sie natürlich mit einem etwas lückenhaften Versicherungsschutz leben, der aber immer über dem des Basistarifs ist und oft, aber nicht immer über dem der GKV.

Re: Beamte und der Basistarif

Maria @, Mittwoch, 05.03.2008, 10:11 (vor 6109 Tagen) @ Thomas

Vielen Dank, Thomas, das wusste ich noch nicht. Können Sie mir sagen, ob diese Öffnungsaktion zeitlich beschränkt ist? Wird sie parallel zum Basistarif auch 2009 exisitieren? Eventuell ist es nämlich für mich besser, erst 2009 in die PKV zu wechseln (aus verschiedenen Gründen).

Maria

Re: Beamte und der Basistarif

Thomas, Donnerstag, 06.03.2008, 03:27 (vor 6109 Tagen) @ Maria

Gute Frage. Diese stellen sich nämlich viele. Dies hängt aber ganz von der Ausgestaltung des Basistarifs ab. Da der Basistarif aber eine einkommensabhängige Deckelung aus den Normaltarifen vorsieht, werden die PKVen wohl nicht den Teufel tun und die Öffnungsaktion beenden.
Auch war vor Einführung der Öffnungsaktion auch schon der Standardtarif (Vorläufer des Basistarifs) offen für alle Beamten. Die Öffnungsaktion war eine Reaktion der PKV auf die Drohung von Frau Schmidt, den Bundesbeamten alternativ zur Beihilfe einen Arbeitgeberanteil anzubieten. Damit hätte die PKV auf einen Schlag ein Viertel Ihrer Klientel verlieren können.

Re: Beamte und der Basistarif Zusatzversicherung für Wahlleistungen im Krankenh.

wagner @, Samstag, 07.06.2008, 11:24 (vor 6015 Tagen) @ Maria

Daten:
Pensionär, Beihilfe und PKV mit Risikozuschlag 100%+ Zusatzversicherung (ohne -Risikozuschlag für Wahlleistungen bei einem anderem Versicherungsunterrnehmen).

Kann ich bei einem Wechsel in den Basistarif meine Zusatzversicherung behalten?
Wenn nein, warum bin ich schlechter gestellt als ein gesetzlich Versicherter der sich zusatzversichern darf?

Re: Beamte und der Basistarif Zusatzversicherung für Wahlleistungen im Krankenh.

Thomas, Samstag, 07.06.2008, 17:14 (vor 6015 Tagen) @ wagner

Es ist mir ein Rätsel, wie Sie auf 100% Risikozuschlag kommen, da in der Öffnungsaktion das ganze auf 30% limitiert ist. Sind Sie schon vor 2005 in die PKV aufgenommen worden? Versuchen Sie mit Ihrer PKV zu reden und verlangen Sie mit dem Hinweis auf die Öffnungsaktion eine Herabsetzung. Einen Rechtsanspruch darauf haben Sie aber nicht, da die Öffnungsaktion freiwillig ist.

Zum Basistarif:
Jetzt gibt es den Standardtarif für Beamte, der aber eine Zusatzversicherung ausschließt. Der Basistarif tut dies nach der Gesetzeslage definitiv nicht. Es wird aber zur Zeit auf Druck der PKVen an der Gesetzeslage und deren Auslegung herumgedoktert. Genaues wissen wir Ende 2008, da auch der beihilfekonforme Basistarif erst am 1.1.2009 beginnt. Wenden Sie sich Ende 2008 an Ihre PKV, lassen Sie den Beitragssatz für den Basistarif klären, denn der kann durch den Verzicht auf die Gesundheitsprüfung horrend sein. Lassen Sie sich außerdem schriftlich bestätigen, dass Sie Ihre Zusatz-PKV behalten dürfen.

Re: Beamte und der Basistarif Zusatzversicherung für Wahlleistungen im Krankenh.

wagner @, Sonntag, 08.06.2008, 08:48 (vor 6014 Tagen) @ Thomas

Ich bin seit 1990 in der pkv und Risikopatient

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