Re: PKV nach Elternzeit bei Teilzeitbeschäftigung? (Private Krankenversicherungen)

Katsabi, Samstag, 08.03.2008, 17:11 (vor 6106 Tagen) @ Jochen

Hallo Jochen,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Allerdings verstehe ich Deine Erklärung nicht ganz - ich dachte, die 3-Jahres-Regel betrifft den Wechsel von der GKV in die PKV, bei dem man 3 Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze liegen muss, um wechseln zu dürfen. Bei mir ist ja das Problem umgekehrt... ich verdiene aufgrund meiner Teilzeittätigkeit weniger als die Versicherungspflichtgrenze und frage mich deshalb, ab wann ich in die GKV muss..?

Viele Grüße und ebenfalls ein schönes Wochenende!
Katsabi


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