Rückkehr in die GKV -merkwuerdige Formulierung gefunden- (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
ich habe die folgende Passage auf "http://www.verbraucher-magazin.info/von-der-pkv-in-die-gesetzliche-zuruck-wechseln/" gefunden :
Es gibt Lebenslagen, bei denen es automatisch zurück in die GKV geht. Das ist der Fall, wenn der Privatversicherte arbeitslos wird, oder auch wenn er die Voraussetzung - die ihn in die PKV geführt hat, über die Beitragsbemessungsgrenze zu verdienen - nicht mehr erfüllt. Verdient er allerdings wieder darüber, muss er zurück in die PKV. Einmal zurück in die GKV, kann er jedoch für immer da bleiben, wenn er mindestens ein Jahr pflichtversichert war, oder mindestens 2 von 5 Jahren, bevor er privat versichert wurde, pflichtversichert war.
Der letzte Satz sagt doch aus, dass man dauerhaft in der GKV bleiben kann, wenn man 2 von 5 Jahren bevor man in die PKV gegangen ist, pflichtversichert war und das ohne ein Jahr unter der BBG zu liegen. Das verstehe ich nun gar nicht mit dem Hintergund der bisherigen "Posts" die ich hier gelesen habe .... irgendeiner der mir das erklaeren kann ?
Viele Gruesse ... Willy