Re: Wie komme ich wieder (von der PKV) in die GKV (Private Krankenversicherungen)
Es gibt nur eine - eindeutig geregelte - Möglichkeit :
§ 6 Abs. 3a SGB V :
Satz 1: Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren.
Satz 4: Satz 1 gilt nicht für Bezieher von Arbeitslosengeld II.
Nur ALG II kann im bezeichneten Fall die Rückkehr in die Versicherungspflicht der GKV auslösen.