Re: pkv ja/nein bei eheähnl. lebensgem. mit ihren kindern (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Mittwoch, 19.03.2008, 00:12 (vor 6096 Tagen) @ Thomas Anthes

Solange Sie die Kinder nicht adoptieren, müssen Sie diese auch nach einer Eheschließung nicht versichern.

Ihr Einkommen kann aber nach einer Eheschließung und bei einer freiwilligen Versicherung Ihrer zukünftigen Frau in der GKV ohne Erwerbstätigkeit (z.B. wegen Erziehunszeiten bei einem weiteren Kind oder bei Ablehnung von ALGII wegen Ihrer Einkünfte) zur Beitragsberechnung herangezogen werden, was dann maximal ca. 300 Euro Beitragssatz bedeuten kann. Näheres erklärt Ihnen gern Ihre Kasse und ist immer vom Beitragssatz, Ihrem Einkommen, etwaigen gemeinsamen Kindern und zuletzt von der Satzung der GKV abhängig.


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