pkv ja/nein bei eheähnl. lebensgem. mit ihren kindern (Private Krankenversicherungen)

Thomas Anthes @, Dienstag, 18.03.2008, 14:37 (vor 6096 Tagen)

Hallo, folgende Fragen habe ich:
Ich lebe in Lebensgemeinschaft mit meiner Frau (ohne verheiratet zu sein) und ihren drei Kindern (nicht von mir!) Wir sind beide voll berufstätig und momentan gkv versichert. Ich wechsle bald meine Tätigkeit und möchte vielleicht in die pkv wechseln.
1. Was ist mit den Kids? Können diese weiter bei meiner Lebenspartnerin in der gkv bleiben, sind ja nicht von mir?
2. Was geschieht, wenn meine Partnerin arbeitslos werden sollte? Muss ich dann die Kids versichern und sie u.u. auch?
3. Wie sieht die Regel aus, wenn wir beide beispielsweise in ein paar Jahren heiraten würden? Muss ich dann die Kids in der pkv übernehmen?

Wäre dankbar für aufschlußreiche Infos.
Gruß
Thomas Anthes

Re: pkv ja/nein bei eheähnl. lebensgem. mit ihren kindern

Thomas, Mittwoch, 19.03.2008, 00:12 (vor 6096 Tagen) @ Thomas Anthes

Solange Sie die Kinder nicht adoptieren, müssen Sie diese auch nach einer Eheschließung nicht versichern.

Ihr Einkommen kann aber nach einer Eheschließung und bei einer freiwilligen Versicherung Ihrer zukünftigen Frau in der GKV ohne Erwerbstätigkeit (z.B. wegen Erziehunszeiten bei einem weiteren Kind oder bei Ablehnung von ALGII wegen Ihrer Einkünfte) zur Beitragsberechnung herangezogen werden, was dann maximal ca. 300 Euro Beitragssatz bedeuten kann. Näheres erklärt Ihnen gern Ihre Kasse und ist immer vom Beitragssatz, Ihrem Einkommen, etwaigen gemeinsamen Kindern und zuletzt von der Satzung der GKV abhängig.

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