Re: PKV tritt vom Vertrag zurück (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Dienstag, 25.03.2008, 14:49 (vor 6089 Tagen) @ M.D.

Inwiefern widerspricht das dem Gesagten? Man muss Mitglied sein, man scheidet aus der Versicherungspflicht aus und ist damit kein Mitglied mehr: dann darf man in den besagten Fristen in die freiwillige GKV.

Gehen Sie einfach zum Rechtsanwalt, wenn Sie es nicht glauben wollen. Und hier noch einmal der Text:

"Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder UNMITTELBAR VOR dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren;"

Ich hab mal groß geschrieben, auf was Sie rekurrieren, hier gilt aber eine 12-Monatsfrist. Der 2. Satz macht nämlich bei Ihrer Auslegung keinen Sinn. Warum sollte man da zwei Fristen einziehen und v.a. was soll dann zwei Jahre von fünf Jahren, wenn man vorher dann nach Ihrer Auslegung eh in der GKV gewesen hätte sein sollen. Und lassen Sie die Aussagen von Shoppingqueen. Die sieht als GKV-Mitarbeiterin das ganze ideologisch. Machen Sie sich auf darauf gefasst, dass man Sie bei jeder GKV zuerst versucht abzuwimmeln.


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