PKV tritt vom Vertrag zurück (Private Krankenversicherungen)
Hallo alle zusammen,
bin seit ca 1 Jahr in der PKV, die nun vom Vertrag zurücktreten will, weil ich psychotherapeutische Probesitzungen bei Antragstellung mehr oder weniger bewußt verschwiegen habe.
(Tatsache ist, dass nie eine regelrechte Psychotherpie stattfand und auch meine Maklerin meinte in dem Falle müsse ich es nicht angeben) <-- aber das sei nur am Rande erwähnt. Mir leuchtet jetzt auch ein warum Versicherer auf solch eine Info "allergisch" reagieren. Leider kann ich meiner Maklerin die Flaschberatung nicht nachweisen.
Jetzt möchte ich zurück in die GKV, obwohl meine PKV mir anbietet durch Beitragszuschläge im (fast) gleichen Tarif mich weiterzuversichern. Ich würde dann so viel zahlen wie ein Angestellter in einer teuren GKV!
Der Grund warum ich nun dennoch zurück in die GKV möchte ist 1.) ich würde gerne eine Psychotherapie machen und 2.) besteht auf längere Sicht ein Kinderwunsch.
Ich verdiene als Angestellter momentan knapp über der Versicherungspflichtgrenze von € 48150,-.
Soweit ich es verstanden habe in diesem Forum kann ich mich wieder gesetzlich versichern, wenn ich unter diese Grenze falle, oder?
Meine Frage ist nun:
- Wenn ich auf einen Teil meines Gehalts freiwillig verzichte, kann ich mich dann unmittelbar gesetzlich versichern, oder muss ich erst 1 Jahr ein geringeres Einkommen nachweisen? Oder reicht es ein geringeres monatliches Einkommen nachzuweisen? (z.B. € 48149,- oder muss es noch geringer sein?)
- Wenn eine PKV von der Versicherung zurücktritt, wie schnell endet der Versicherungsschutz? Im Schreiben der PKV ist keine Frist oder Datum genannt.
- Könnte ich in einen Basistarif wechseln? Gibts den heute schon, oder erst 2008?. (Berufung auf den Kontrahierungszwang)
Es wäre echt nett, Ihr mir weiterhelfen könntet. Hab keine Ahnung wie ich in dieser Situation am besten handeln soll. Was würdet Ihr tun??
Gruß,
M.
Re: PKV tritt vom Vertrag zurück
Es gibt schon den modifizierten Standardtarif als Vorläufer des Basistarifs.
Der Versicherungsschutz endet im Normalfall sofort, spätestens mit der Frist, die man Ihnen zur Annahme des Angebots gestellt hat.
Zum Einkommen: Ein Änderungsvertrag mit dem Arbeitgeber wirkt sofort und löst eine Pflichtversicherung aus.
Zum Psycho-Bereich: Der ist in der PKV eh meist schlechter als in der GKV abgesichert!
Nehmen Sie unbedingt das Angebot der PKV an, um durchgehenden Versicherungsschutz zu erhalten. Wenn Ihr Arbeitgeber sich auf diesen Schmu der Gehaltsabsenkung einlässt, müssen Sie diese mindestens 12 Monate durchhalten, damit sicher alle Fristen eingehalten werden, die eine freiwillige Versicherung ermöglichen. Die Gehaltsabsenkung löste dann eine Versicherungspflicht aus, die Ihnen erlaubt sofort aus jedem PKV-Vertrag auszusteigen.
Re: PKV tritt vom Vertrag zurück
Danke für dir Antwort, Thomas.
In dem Schreiben dass ich erhalten hatte ist keine Frist enthalten, außerdem habe ich die kompletten Beiträge für das Jahr 2008 schon bezahlt.
Meine PKV behauptet ein Vertrag wäre unter diesen Umständen nicht zustandegekommen! Werden alle Leistungen zuückgefordert wenn ich das Angebot nicht annehme ?
Ich schließe aus §9 SGB V, dass ich, wenn ich deren Angebot nicht annehme mich wieder in einer GKV "freiwillig versichern" kann. (Ich hatte mich nie von der Versicherungspflicht befreien lassen). In dem Fall müsste sich mein Jahresarbeitsentgelt nicht verringern.
In welchem Gesetz steht genau, dass ich in meinem Fall nicht mehr zurück in die GKV kann, bzw. woraus sich das schließen läßt!!!???
Wie berechnet sich das Jahresarbeitsentgelt genau? Muss ich dazu auch km-Geld hinzurechnen, dass mir vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet wird? oder erstattete Kursgebühren?
Gruß,
M.D.
Re: PKV tritt vom Vertrag zurück
Sie dürfen in die GKV zurück, wenn Sie in den letzten 5 Jahren 2 Jahre in der GKV pflichtversichert waren. Da haben Sie Recht. Nur Ihre Schilderung hörte sich so an, als ob Sie schon länger freiwillig versichert gewesen wären, was ich aus Ihrer konstruierten Gehaltsabsenkung geschlossen habe. Denn diese macht nur dann Sinn, wenn dieser Paragraph nicht greift.
Re: PKV tritt vom Vertrag zurück
Hallo,
so einfach ist das mit der Rückkehr zur GKV nun mal nicht. Der § ) SGB V geht von einer freiwilligen Anschlussversicherung aus. Ein Beitritt zur GKV im freiwilligen Status ist nicht möglich.
Einzihe Chance wäre mit dem Gehaltsverzicht unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze zu fallen. Dann wird man sofort pflichtig und erst wieder freiwillig, wenn man 3 Jahre in Folge die Grenze überschreitet. Da sehe ich keine Gefahr - nur eben in der Möglichkeit mit dem Gehaltsverzicht. Und die Altersgrenze (55) spielt noch eine Rolle.
Meine private Meinung ist, dass es in einem solchen Fall eigentlich auch per Trick keine Rückkehrmöglichkeit geben dürfte. Für derartige Fehler im Leben sollte man selbst gerade stehen - nicht die Versichertengemeinschaft der GKV.
LG, Shops
Re: PKV tritt vom Vertrag zurück
Drücken wir es jetzt ganz klar aus:
Um mit dem Paragraphen zurückkehren zu können, müsste die Mitgliedschaft in der GKV am letzten Tag der Pflichtmitgliedschaft enden und es hätte nie eine freiwillige Mitgliedschaft geben dürfen. So sehen es jedenfalls die GKVen.
Re: PKV tritt vom Vertrag zurück
Hallo nochmal!
Meine Pflichtmitgliedschaft in der GKV endete meiner Meinung nach am 31.12.2006, also mit dem Jahr in welchem mein Jahresarbeitsentgelt zum ersten mal die Verschicherungspflichtgrenze überstieg. (Eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV beginnt soweit ich herausgefunden habe frühestens im folgenden Jahr, also 2007, oder?) Außerdem habe ich die GKV ja zum 31.12.2006 gekündigt.
Seit dem 1.1.2007 bin ich nun in der PKV. Dann würde dieser Paragraph doch greifen, weil ich in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate pflichtversichert oder 12 Monate ununterbrochen versichewrt war, oder???
Müsste ich dann ich meine alte GKV, oder kann ich eine andere GKV wählen?
Vielen Dank nochmal für eure Beteiligung hier.
Gruß,M.
Re: PKV tritt vom Vertrag zurück
Meine Aussagen sind unter Vorbehalt, da ich für die PKV zuständig bin und nur das glauben kann, was mir persönlich GKV-Mitarbeiter über die Ausführungsbestimmungen zum SGB V, die teilweise wie ein Staatsgeheimnis gehütet werden, sagen. Denn dies widerspricht sich oft mit dem, was hier viele GKV-Mitarbeiter schreiben, die alle ex-GKVler lebenslang mit der PKV bestrafen wollen - wenn"s denn überhaupt eine Strafe ist.
Nun die Antwort:
Es hängt von der 18-monatigen Bindefrist ab, d.h. waren Sie in der alten GKV bereits 18 Monate Mitglied, können Sie zu jeder neuen. Waren Sie unter 18 Monate bei der alten, dann müssen Sie in die alte zurück. Dies ist jedenfalls das, was gang und gäbe ist bei Referendaren, die vor der Verbeamtung noch eine Zeit lang wieder Angestellte sind und damit pflichtversichert sind.
Und nun eine Anmerkung am Rande: Schalten Sie mal "Geiz ist geil" ab, denn das bringt jetzt nichts. Gehen Sie zur alten GKV, die hat die Aktenlage und zeigt sich vielleicht nicht so zickig bei der Auslegung der Gesetzeslage.
@Shoppingqueen:
Haben Sie sich nicht so, der gute Mensch hat sich nur ein Jahr "sozialschädlich" verhalten und wird sein Lebtag den Höchstbeitrag in die GKV einzahlen und diese nach seinen Erlebnissen nie mehr verlassen!
Re: PKV tritt vom Vertrag zurück
Hi,
bezieht sich der Paragraph tatsächlich nur auf eine Anschlußversicherung?
Wenn dem nicht so wäre, dann wäre dieser Parapraph doch für alle ein ganz "legaler" Weg zurück in die GKV, sofern sie nicht länger als 3 Jahre in der PKV waren (vorausgesetz unmittelbar vorher in der GKV pflichtversichert), und nicht älter als 55 Jahre sind!
Warum kennt diese Möglichkeit dann keiner?
Überall wo ich bislang nachgefragt habe, hieß es, es sei nicht mehr möglich zurück in die Gesetzliche zu kommen.
Deswegen habe ich meine Zweifel, dass ich mich auf diesen Paragraphen berufen könnte...
Ok, danke für Euren Rat. Ich bin schließlich auch nicht glücklich über meine Lage. "Sozialschädlich" wollte ich mich nicht verhalten und eine Private wird mich bei dieser Vorgeschichte ohnehin nicht mehr nehmen (falls ich jetzt rauskomme).
Gruß,
M.
Re: PKV tritt vom Vertrag zurück
Weil dieser Paragraph so selten greift. Man muss nach dem Ende der Pflichtversicherung sofort in die PKV bzw. die freie Heilfürsorge. Das klappt meist nur bei Beamten wegen des Kontrahierungszwangs bzw. bei Soldaten. Die anderen warten oft noch mal ein paar Monate in der freiwilligen GKV ab.
Die, die aus der PKV raus wollen, sind außerdem meistens Leute, die Kinder bekommen haben, bei der Entscheidung pro PKV aber dachten, sie würden Dauersingle bleiben. Bis dann die/der Richtige gefunden ist, geheiratet wird und die Kinder auf die Welt kommen, vergehen sicher 3 Jahre und ein paar Tage - und das war es dann mit diesem Schlupfloch.
Re: PKV tritt vom Vertrag zurück
Der Paragraph zieht doch nicht!
Die ausschlaggebenden Worte sind: "Personen die als M I T G L I E D E R aus der Versicherungspflicht ausscheiden....", d.h. es handelt sich tatsächlich nur um eine freiwillige Versicherung im unmittelbaren Anschluss an die Pflichtmitgliedschaft in der GKV.
Also hatte Shoppingqueen doch recht.
Re: PKV tritt vom Vertrag zurück
.. wo kann ich denn im SGB sehen, dass ich nach dem Austritt aus der GKV (als freiwilliger) das BBG-Szenario durchlaufen muss, um wieder in die GKV zu kommen ?
Gruesse ... Willy
Re: PKV tritt vom Vertrag zurück
Inwiefern widerspricht das dem Gesagten? Man muss Mitglied sein, man scheidet aus der Versicherungspflicht aus und ist damit kein Mitglied mehr: dann darf man in den besagten Fristen in die freiwillige GKV.
Gehen Sie einfach zum Rechtsanwalt, wenn Sie es nicht glauben wollen. Und hier noch einmal der Text:
"Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder UNMITTELBAR VOR dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren;"
Ich hab mal groß geschrieben, auf was Sie rekurrieren, hier gilt aber eine 12-Monatsfrist. Der 2. Satz macht nämlich bei Ihrer Auslegung keinen Sinn. Warum sollte man da zwei Fristen einziehen und v.a. was soll dann zwei Jahre von fünf Jahren, wenn man vorher dann nach Ihrer Auslegung eh in der GKV gewesen hätte sein sollen. Und lassen Sie die Aussagen von Shoppingqueen. Die sieht als GKV-Mitarbeiterin das ganze ideologisch. Machen Sie sich auf darauf gefasst, dass man Sie bei jeder GKV zuerst versucht abzuwimmeln.
Re: PKV tritt vom Vertrag zurück
Und was ist mit Abs. 2 ?
"(2) Der Beitritt ist der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten anzuzeigen,
1. im Falle des Absatzes 1 Nr. 1 nach Beendigung der Mitgliedschaft, (...)"
Ich verstehe Ihre Arguentation, der Nachsatz mit UNMITTELBAR... würde keinen Sinn machen. Eigentlich müsste die Gesetzliche froh sein eine "verlorenes Schaf" wiederzugewinnen, aber sie versuchen tatsächlich einen abzuwimmeln...