Re: Öffnungsaktion Beamtenanfänger (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Donnerstag, 20.03.2008, 20:07 (vor 6097 Tagen) @ Klaus

Das gelbe vom Ei gibt es nirgends. Einen offenen Hilfsmittelkatalog hat z.B. noch die Continentale.

Zur Anschlussheilbehandlung (=AHB): Die DKV erstattet tatsächlich die AHB, wenn diese medizinisch notwendig ist. Das entscheidet die DKV ebenso wie dies in der GKV die entsprechende GKV tut. Natürlich kann man dann klagen. Ähnliches gilt für die Barmenia.
Was ist der Sinn hinter diesen Regelungen:
Die GKVen zahlen die AHB sehr großzügig, was zur Folge hat, dass Ärzte oft ohne Genehmigungsverfahren die GKV-Versicherten einfach in die Reha schicken - zu was gibt es denn eine Chip-Karte. Bei der PKV sieht es anders aus. Hier muss wirklich eine Genehmigung eingeholt werden. Bei den benannten PKVen werden diese aber entsprechend dem Empfehlungskatalog des PKV-Verbandes erstattet. Dieser umfasst die schlimmsten Erkrankungen (Herzinfarkt, Krebs, Oberschenkelhalsbruch usw.), ist enger als der der GKVen, ist aber trotzdem relativ weit im Vergleich zu den oft nicht nachvollziehbaren Kulanz-Lösungen, die es sonst noch am Markt gibt.
Wenn man keine AHB erhält, muss man oft länger im Krankenhaus bleiben, weshalb die PKVen mit Eingang der AHB in die AVB dieses im Normalfall auch zahlen.

Nun zur ambulanten Kur: Eine ambulante Kur umfasst z.B. so etwas wie das Funktionstraining und Rehabilitationssport, wie es so schön in dem Beihilfeergänzungstarif der DKV heißt. Den bekommen Sie aber im Rahmen der Öffnungsaktion wahrscheinlich nicht, womit dann das nicht mitversichert ist. Der Krankengymnast/Physiotherapeut ist aber mitversichert. Die Unterschiede lassen Sie sich am besten mal von einem Arzt erklären.
Auf jeden Fall kann man diese Einschränkungen etwas aushebeln bei PKVen, die die Kurortklausel nicht kennen; d.h. Sie gehen ambulant zu einem Kurarzt in einem Kurort und lassen sich die Anwendungen verschreiben, die erstattungsfähig sind. Das Hotel zahlen Sie halt selbst, wäre sozusagen ihr Urlaubshotel. Das ist dann eine ambulante Kur.

Im Großen und Ganzen ist die Öffnungsaktion eine sehr unbefriedigende Geschichte. Auf jeden Fall sollten Sie aber in die PKV gehen als Beamter. Legen Sie vielleicht das Geld, dass Sie gegenüber der GKV sparen, zurück für den Notfall. Da die Versicherungslücken durch das Fehlen von Ergänzungstarifen nicht allzu groß sind, kann man diese bei einer gewissen finanziellen Rücklage (z.B. 10.000 Euro) auch selbst stemmen, sofern die Lücke v.a. nur die Kur/Reha betrifft.


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