Öffnungsaktion Beamtenanfänger (Private Krankenversicherungen)
Bin vor kurzem verbeamtet worden (Beamter auf Probe, Beihilfe Bund), nachdem ich zuvor als Angestellter gearbeitet habe und zunächst freiwillig in der GKV geblieben bin. Aufgrund einer Vorerkrankung werde ich wohl nur über die Öffnungsaktion innerhalb der 6-Monatsfrist in eine PKV kommen.
Habe mit Interesse die hier schon vorhandenen Threads zu dem Thema gelesen und einige Tarifwerke der einschlägigen Versicherer gewälzt.
Meine Prioritäten für eine PKV sind: Anschlußheilbehandlung und lebenserhaltende Hilfsmittel im Haupttarif. Viele günstige PKVen fallen damit schon aus der engeren Wahl aus (z.B. Debeka, HUK).
Was ich nicht ganz verstehe, ist einerseits der Unterschied zwischen stationärer und ambulanter Kur. Stationäre Kur scheint bei fast allen Versicherern nicht enthalten zu sein (Zwar bei der HUK, aber da ist der Hilfsmittelkatalog dürftig), aber was ist eine ambulante Kur und woran erkenne ich, dass sie versichert ist?)
Zum anderen ist mir nicht klar, in welchen Tarifen wirklich eine Anschlußheilbehandlung drin ist. Z.B. heißt es bei der Barmenia in § 4 Abs. 5 TB KK 08: " Für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung in Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlung durchführen oder Rekonvaleszenten
aufnehmen, im Übrigen aber die Voraussetzungen von Abs. 4 erfüllen, werden die tariflichen Leistungen nur dann gewährt, wenn der Versicherer diese vor Beginn der Behandlung schriftlich zugesagt hat." Folgt daraus, dass eine AHB immer übernommen wird, wenn man das nur vorher anzeigt, oder steht das im Belieben der Versicherung? Bei der DKV heißt es dazu in § 5 da) AVB, dass "Aufwendungen für die medizinisch notwendige Weiterbehandlung nach einem Aufenthalt im Akutkrankenhaus aus der Krankheitskostenvollversicherung (nicht aus Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung) erstattet, wenn und soweit die DKV dies vorher schriftlich zugesagt hat. Leistungsvoraussetzung ist ferner, dass die Behandlung binnen 14 Tagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus beginnt." Hört sich schon besser an. Ist aber damit die AHB verbindlich zugesagt, oder auch nur, wenn die DKV (nach ihrem Belieben ?) zustimmt?
Richtig wasserfest scheint mir nur die Formulierung beim Deutschen Ring zu sein: "Nr. 17 TB:
Abweichend von § 4 Absatz 5 MB/KK 2008 kann sich der Deutsche
Ring auf eine fehlende Leistungszusage nicht berufen, wenn:
b) medizinisch notwendige stationäre Anschlussheilbehandlungen
(AHB) innerhalb von 4 Wochen nach der stationären Akutbehandlung angetreten werden).
Im Ergebnis scheinen mir DKV und Deutscher Ring die beiden Versicherungen zu sein, die im Haupttarif die meisten Leistungen verbindlich zusagen, wobei der Deutsche Ring (BK 50, BS 50) momentan günstiger ist als die B-Tarife der DKV und zumindest im Hinblick auf lebenserhaltende Hilfsmittel offen ist. Günstig sind beide nicht, aber das ist auch nicht meine Hauptpriorität (günstiger als die freiwillige GKV sind sie allemal).
Stutzig macht mich aber, dass im letzen Finanztest (Heft 12/2006) der Deutsche Ring im Punkt "Leistungsniveau" nur ein C, die DKV ein B, die Barmenia aber ein A erhält. Habe ich bei der Lektüre der Tarifbedingungen etwas übersehen?
Ein Bekannter meinte zu mir darüber hinaus noch, ich solle die Finger vom Deutschen Ring lassen, der hätte eine schlechte Versichertenstruktur. Was soll man von dieser Aussage halten?
Dankbar wäre ich auch für Hinweise auf weitere Tarife, die an der Öffnungsaktion teilnehmen und die lebenserhaltende Hiflsmittel und AHB absichern, oder gibt es da wirklich nur DKV und Deutscher Ring?)