Übergangszeit, privat-> gesetzlich versichert nach dem Studium (Private Krankenversicherungen)

Daniela @, Dienstag, 25.03.2008, 15:27 (vor 6089 Tagen)

Ich bin bis Ende März privat über meine Vater (Beamter, Beihilfe DEBEKA) versichert. Danach ist mein Studium zu Ende und eine Beschäftigung (Promotionsstelle) hab ich wohl frühestens ab Mai. Ich würde dann gerne in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Wie mach ich das am besten für die (hoffentlich nur ) 1-2 Monate Übergangszeit? Gesetzlich versichern geht nicht (oder doch?) und privat ist ziemlich teuer (ca. 300 €/monatl. hab keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld/Hartz4). Muss ich dann gleich bei der privaten kündigen (wegen Kündigungsfrist), obwohl ich noch nicht weiß, wann ich arbeiten kann....bin etwas verwirrt gerade! Danke im Voraus! Daniela

Re: Übergangszeit, privat-> gesetzlich versichert nach dem Studium

Thomas, Dienstag, 25.03.2008, 16:07 (vor 6089 Tagen) @ Daniela

Sie kommen in der Übergangsfrist nicht in die GKV. Die Beihilfe fällt aber erst mit der Exmatrikulation weg und muss auch zahlen, wenn Sie im Promotionsstudiengang sind - wenn die Altersgrenzen nicht überschritten sind.

Haben Sie eine Promotionsstelle sind Sie bei einer Anstellung nach TV-L oder BAT Angestellte und in der GKV zwangsversichert: Sie dürfen deshalb nicht mehr allein in der PKV versichert sein, weshalb Sie per Gesetz ein sofortiges fristloses Kündigungsrecht gegenüber der Debeka haben, das noch bis zwei Monate rückwirkend zum Eintritt der Pflichtversicherung in der GKV gilt.

Kleine Frage am Rand: Die Debeka hat (normalerweise) einen guten Außendienst. Warum nutzen Sie den nicht? Warum hat Ihnen niemand dort den Studententarif im Campusprogramm angeboten, der sogar bei einer halben Promotionsstelle und Immatrikulation (hier ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV möglich) interessant und günstig ist, wenn man wert auf Leistung legt? Immer diese Panik "Ich will in die GKV, denn die ist billig" - Nein die GKV kann auch teurer und schlechter sein - zumindest in ihrem Alter, und ist v.a. nicht der Lückenbüßer für Privatversicherte.

Beihilfe bis 27

Daniela @, Samstag, 12.07.2008, 19:23 (vor 5980 Tagen) @ Daniela

Hallo,
ich bin 25 Jahre, Promotionsstudentin mit Stipendium ca. 1400 €/Monat und Beamtentochter. Hab unten den Text der LBV eingefügt, auf den ich mich beziehe. Von einer Kollegin (gleiche Vorraussetzungen) habe ich vor kurzem erfahren, dass sie noch bis 27 Beihilfeanspruch hat. Ich war SS 06 und WS 06/07 immatrikuliert, allerdings bin ich mir bei dem "Einkommen" nicht sicher, denn Stipendien sind ja keine "Vergütung/Arbeitsentgeld" (steuerfrei, keine Sozialversicherungspflicht). Inwieweit erfüll ich also die Kindergeldrechtlichen Einkommensgrenzen (s.u.)? Wär ich unter den Bedingungen auch bis 27 beihilfeberechtigt (oder hängt das vom jeweiligen "Amt") ab?
Die LBV schreibt auf ihrer Homepage (http://www.lbv.bwl.de/fachlichethemen/beamte/beihilfe/kinder):
Zur Vermeidung von Härten bei der Beihilfe und Lücken im Krankenversicherungsschutz wurde eine Übergangsregelung für die Kinder geschaffen, die im Sommersemester 2006 oder im Wintersemester 2007 an einer Hochschule eingeschrieben sind. Diese Kinder sind weiterhin bis zum 27. Lebensjahr berücksichtigungsfähig, solange sie die im Einkommenssteuergesetz in der bis 31.12.2006 geltenden Fassung genannten Voraussetzungen für den Kindergeldbezug weiterhin erfüllen, also z.B. an einer Hochschule zum Studium eingeschrieben sind, eine andere Berufsausbildung absolvieren oder sie mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortführen können, sich in einer sogenannten Übergangszeit befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr ableisten und die kindergeldrechtlichen Einkommensgrenzen einhalten.

Re: Beihilfe bis 27

Thomas, Sonntag, 13.07.2008, 11:56 (vor 5979 Tagen) @ Daniela

Ihre Einkünfte aus Stipendien sind zu hoch für Kindergeld. Diese Grenzen werden analog auch für die Beihilfe angewendet.

Natürlich sind Ihre Einkünfte noch zu mindern um Werbungskosten, doch dies gibt regelmäßig Streit, da Stipendien per Definition für den Lebensunterhalt gedacht sind. Und hiervon kann man dann sehr wenig absetzen!

Ihr Problem wird wahrscheinlich sein, dass die Voll-PKV - in die studentische GKV kommen Sie ja nicht mehr rein - für Frauen nicht gerade billig ist. Sie können allerdings in den brancheneinheitlichen Tarif PSKV wechseln, wie auch andere Spezialtarife für Studenten, die es bei fast allen größeren PKVen gibt. Wenden Sie sich an Ihre PKV. Die Kosten können hierbei je nach Versicherer und Leistungsumfang bis zu 170 Euro im Monat betragen!

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