Wer zahlt bei nicht-beihilfefähigen Kosten? (Private Krankenversicherungen)
Mein Hautarzt hat einen Allergietest durchgeführt. Die Beihilfestelle hat die Kosten icht übernommen, da diese Art des Allergietests nicht beihilfefähig sei. Ich wurde vom Arzt nicht darauf hingewiesen, dass ich die Kosten selbst zahlen muß. Es handelt sich um knapp 200 Euro. Dem Arzt ist bekannt, dass ich Beihilfeberechtigter bin. Muß ich die Rechnung nun bezahlen oder nicht aufgrund versäumter Hinweispflicht des Arztes? Von meiner Frauenärztin zB wurde ich vor Durchführung des HPV-Test gegen Unterschrift darüber informiert, dass die Beihilfe die Kosten nicht übernimmt und ich diese selbst tragen muß. Aber durch den Hautarzt erfolgte keine Information. Telefonisch werde ich vertröstet. Ich habe jetzt nur den Betrag bezahl, den ich erstattet bekam und habe die Begründung schiftlich mitgeteilt. Jetzt erhalte ich Mahnungen und man droht mir mit Inkasso. Was kann ich tun???
Re: Wer zahlt bei nicht-beihilfefähigen Kosten?
Sie sind Privatpatientin und befinden sich in einem privatrechtlichen Verhältnis mit dem Arzt. Das ist genauso, wenn Sie in die Werkstatt gehen und einen Unfallschaden ohne Rückfrage bei der Kasko reparieren lassen. Sie müssen sich also vor jeder Behandlung erkundigen, was in Ihrer Beihilfe ausgeschlossen ist. Diese Kataloge hängen im Internet und sind damit bekannt. Leider ist die Rechtslage so, dass sich niemand darum kümmern muss, da es ja Ihre Privatangelegenheit ist. Bis zum 1.1.2009 könnten Sie sogar komplett unversichert in Deutschland vor sich hinleben, wenn Sie noch nie in einer GKV waren, d.h. als Multimillionär ist man dann z.B. nicht versichert. Da die Rechtslage so ist, muss den Arzt das auch nicht interessieren, wer das zahlt.
Dass Ihre Frauenärztin Sie darauf hingewiesen hat, ist ein empfehlenswerter, juristisch jedoch irrelevanter, rein psychologischer Trick der Ärztin, die sich Ärger mit der Beamtenkundschaft sparen will.
Grundsätzlich kann man für die Zukunft als Richtschnur sagen: Das, was weder in der GOÄ, noch in der GOZ einen eigenen Paragraphen hat, d.h. also nur analog abgerechnet wird, und auch von der GKV nicht erstattet wird, wird halt nicht bezahlt.
Darauf hinweisen muss Sie niemand, es gibt keine Aufklärungspflicht, da - je nach Vertrag - in ungefähr 50% der PKV-Verträge solche Vorsorgeleistungen und in fast allen Verträgen die IGEL-Leistungen nicht versichert sind. Sie sehen, dass das Problem nicht nur die Beihilfe, sondern auch die PKV betrifft, nur scheinen Sie eine gute zu haben. Und leider ist Ihr mündlicher Vertrag mit dem Arzt so umfassend, dass IGEL-Leistungen und Nicht-GKV-Vorsorgeleistungen nicht ausgeschlossen sind. Sonst hätten Sie sagen müssen, machen Sie nur das, was die Beihilfe bezahlt, und der Arzt hätte dann gesagt, er mache sicherheitshalber gar nichts Modernes.
Diese Lücken der Beihilfe kann man nur bei ganz wenigen Versicherern absichern, es ist aber unsinnig ein Leben lang 10 Euro im Monat zu zahlen, um dann vielleicht 10mal im Leben 100 Euro nicht selbst zahlen zu müssen.
Sehen Sie es so: Sie wollten die Leistung ganz und nicht halb, dann müssen Sie auch ganz zahlen. Wenn der Arzt nicht nachgibt, müssen Sie mit hohen Kosten rechnen, denn die Sache wird dann meist gerichtlich vollstreckt - ich rede hier aus der Kenntnis vieler Fälle.
Re: Wer zahlt bei nicht-beihilfefähigen Kosten?
Der Arzt rechnet privat mit Ihnen ab, sofern Sie PKV-versichert sind. Er muss das Beihilferecht nicht kennen.
Viele PKV bieten einen Beihilfeergänzungstarif mit an. Dieser leistet das, was die Beihilfe nicht bezahlt (z.B: Debeka, Deutsche Beamtenkrankenkasse, größte PKV in Deutschland und Testsieger seit Jahren). Die Rechnung müssen Sie bezahlen, sonst gibt es nur Ärger und es wird noch teurer.