Wer zahlt bei nicht-beihilfefähigen Kosten? (Private Krankenversicherungen)

Anja Sauer @, Donnerstag, 27.03.2008, 18:41 (vor 6087 Tagen)

Mein Hautarzt hat einen Allergietest durchgeführt. Die Beihilfestelle hat die Kosten icht übernommen, da diese Art des Allergietests nicht beihilfefähig sei. Ich wurde vom Arzt nicht darauf hingewiesen, dass ich die Kosten selbst zahlen muß. Es handelt sich um knapp 200 Euro. Dem Arzt ist bekannt, dass ich Beihilfeberechtigter bin. Muß ich die Rechnung nun bezahlen oder nicht aufgrund versäumter Hinweispflicht des Arztes? Von meiner Frauenärztin zB wurde ich vor Durchführung des HPV-Test gegen Unterschrift darüber informiert, dass die Beihilfe die Kosten nicht übernimmt und ich diese selbst tragen muß. Aber durch den Hautarzt erfolgte keine Information. Telefonisch werde ich vertröstet. Ich habe jetzt nur den Betrag bezahl, den ich erstattet bekam und habe die Begründung schiftlich mitgeteilt. Jetzt erhalte ich Mahnungen und man droht mir mit Inkasso. Was kann ich tun???


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