Re: Zahnzusatz- (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Samstag, 29.03.2008, 17:20 (vor 6085 Tagen) @ Marie Klein

Dies ist nur zulässig, wenn Sie sich dies von der alten und neuen Zusatz-PKV schriftlich genehmigen lassen. Ansonsten besteht überhaupt kein Leistungsanspruch an irgendeine PKV wegen Verstoß gegen die Meldepflicht und u.U. illegaler Überversicherung.

Diese Genehmigungen werden meist gegeben. Sie sollten aber bei Ihrem bisherigen Anbieter nach einem besseren Tarif fragen - vielleicht ist dies ja eine Lösung.


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