Zahnzusatz-"Doppel"-Versicherung (Private Krankenversicherungen)
Hallo zusammen,
ich möchte gerne in eine leistungsfähigere Zahnzusatzversicherung wechseln, hätte dann aber ja den Nachteil, bei der Leistungsstaffelung wieder vorne anfangen zu müssen. Ist es zulässig, so lange, bis ich in der neuen Versicherung die unbegrenzte Leistung erreicht hätte, auch noch bei der alten Versicherung verischert zu bleiebn und im Leistungsfall dann natürlich nicht doppelt, sondern nur bei der alten Kasse die Kosten erstatten zu lassen?
Danke und Gruß!
Marie Klein
Re: Zahnzusatz-
Dies ist nur zulässig, wenn Sie sich dies von der alten und neuen Zusatz-PKV schriftlich genehmigen lassen. Ansonsten besteht überhaupt kein Leistungsanspruch an irgendeine PKV wegen Verstoß gegen die Meldepflicht und u.U. illegaler Überversicherung.
Diese Genehmigungen werden meist gegeben. Sie sollten aber bei Ihrem bisherigen Anbieter nach einem besseren Tarif fragen - vielleicht ist dies ja eine Lösung.