Eine Anwartschaft für Ihre Frau macht nur Sinn:
1. Wenn Ihre Frau vorhat, ihren Job aufzugeben und keine hohen Rentenansprüche hat - denn sonst würde Sie wieder aus der Beihilfe mit Rentenbeginn rausfliegen und müsste sich dann zu 100% privat versichern.
oder
2. Wenn Ihre Frau freiwillig in der GKV versichert ist, da man dann während der Erziehungszeiten u.U. die Beihilfe nutzen kann. Wenn Sie selbständig mit geringem Gehalt ist, sollte schon jetzt eine PKV+Beihilfe geprüft werden. Die Einkommensgrenzen für die Beihilfe teilt Ihnen die zuständige Beihilfestelle mit.
und
3. Ihre Ehe lebenslang hält und Sie nicht vor Anspruch Ihrer Frau auf Witwenpension und damit auf Beihilfe sterben. In diesen Fällen käme Ihre nicht arbeitende Frau nur über eine Beschäftigung in die GKV, ab dem 55 Lebensjahr gar nicht mehr.
Dieses Szenario ist v.a. im Scheidungsfall ein dauerhaftes Problem, da die Frauen teils weit über 500 Euro PKV bezahlen müssen, da im beihilfekonformen PKV-Vertrag nur Altersrücklagen für 30% gebildet wurden, d.h. 70% der Altersrücklage fehlen.
Wie die Fristen für einen Witwenversorgung liegen, klären Sie bitte mit Ihrer Dienststelle ab.
Endergebnis:
Wenn Ihre Frau selbständig mit geringem Einkommen ist, dann sofort in die PKV+Beihilfe, wenn sie eine Hausfrauenehe anstrebt, dann Option (Scheidung/Todesfallproblematik), wenn sie weiter arbeitet, sollten Sie kein Geld zum Fenster rauswerfen. Hier wäre höchstens bei geringem Einkommen als Angestellte und damit einer Beihilfeberechtigung ein Abschluss einer güntsigen 30%-Chefarztzusatzversicherung inkl. Zweibettzimmer + Krankenhaustagegeld (für die Selbstbeteiligung bei der Beihilfe) sinnvoll, da die Bundesbeihilfe hierzu bei GKV-versicherten, beihilfeberechtigten Ehefrauen (noch) 70% Beihilfe (abzüglich Selbstbeteiligung) gewährt. Dies wird von einigen PKVen auch mit einem billigen Baustein, der das nicht beihilfefähige Einbettzimmer zu 100% übernimmt, angeboten.