Wenn Sie tatsächlich verheiratet sind, selbst über der Pflichtgrenze liegen, Ihre Frau aber darunter, dann besteht zur Zeit zu Unrecht eine Familienversicherung der Kinder bei Ihrer wohl pflichtversicherten Frau, d.h. die Beiträge müssen nachgezahlt werden. Wenn Sie selber nicht tätig werden, wird es die GKV spätestens in einem Jahr merken.
Nun zu Ihnen: Sie kommen nur über ein geringeres Einkommen unter der für Sie geltenden Pflichtgrenze wieder in die GKV, z.B. durch ein Jahr Teilzeit oder Entgeltumwandlung (z.B. Dienstwagen/Altersvorsorge usw.). Auch ein Monat Selbständigkeit und dann wieder zurück ins Angestelltenverhältnis würde schon reichen, wenn dadurch das Angestelltengehalt unter die Jahresgrenze absackte.
Das mag in ihrem Fall sehr unersprießlich sein und die Rache des Systems. Systematischer Sinn dahinter ist es, dass man zwar die PKV nicht abschaffen will (schließlich sind Politiker ja meist privat versichert) bzw. kann (fehlende Mehrheit im Bundesrat), aber seit Jahren die PKV auf Dauer (Familiengründung+Alter) so unattraktiv macht, dass man alle, die nicht bereit sind, für den Gesundheitsmercedes zu zahlen, bluten lässt. Dass es Ihnen mehr ums Sparen und nicht um die Leistung geht - Sie verzeihen meine Direktheit - sieht man daran, dass Sie Ihre Kinder nicht privat versichert haben. Deshalb sind Sie wohl falsch beraten worden bei dem Abschluss Ihrer PKV - aber das ist wieder eine andere Geschichte.