Frage zur Erstattung Debeka (Private Krankenversicherungen)

Frank @, Freitag, 04.04.2008, 23:36 (vor 6079 Tagen)

Guten Tag, ich bin neuerdings als Behilfeberechtigter (70 % Beihilfe) bei der Debeka versichert. Abgeschlossen habe ich alles was geht, als Beihilfeergänzungstarif und Zahnzusatztarif. Der Vertreter sagte mir bei Vertragabschluss, dass wegen des Z-Tarifs die Erstattung für Zahnleistungen 100 % betragen würden. Jetzt gucke ich gerade in die Erklärungen zum Tarif und stelle fest, dass das wohl nur die halbe Wahrheit war. In der Tabelle ist nämlich erklärt, dass 50 % der Kosten aus dem Tarif P und BE erstattet werden und 50 % aus dem Tarif Z (wenn es denn so gemeint ist). Im Tarif Z besteht allerdings eine Höchsterstattungsgrenze von 100 Euro im Jahr, während im Tarif Z keine Höchsterstattung vorgesehen ist. 100 % Erstattung kann man jetzt auf zwei Arten verstehen:

100 % aller Kosten oder 100 Euro aus Tarif P und 50 % der übrigen Kosten (soweit noch nicht von Beihilfe übernommen) aus Tarif Z. Was ist nun wahr?


Re: Frage zur Erstattung Debeka

Thomas, Samstag, 05.04.2008, 03:34 (vor 6079 Tagen) @ Frank

Sie sind versichert - zumindest Ihre Zähne, denn sonst gäbe es nicht Millionen zufriedener Beamter mit Zahnschäden bei der Debeka.
Glauben Sie es einfach, denn es ist einfach zu kompliziert die Tarifhistorie der Debeka, die zu der wirren Versicherung von 100 Euro Zahnkosten pro Jahr im Tarif P und des Rests in Z und BE geführt hat, hier auszubreiten.

Dass Sie z.B. in P keine Kur und Reha versichert haben bis auf ein nicht einmal 10% der Kosten deckendes Tagegeld in BE, sollte Sie mehr aufregen.

Re: Frage zur Erstattung Debeka

Frank @, Samstag, 05.04.2008, 15:29 (vor 6078 Tagen) @ Thomas

Ich habe bei meiner ersten Frage die Tarifbedingungen wohl doch nicht richtig verstanden. Im Tarif BE steht aber, dass im ersten Jahr der Versicherung die Kosten für zahntechnische Leistungen auf 2265 Euro begrenzt sind.

Mit so einfach glauben ist mir leider nicht geholfen, obwohl ich Ihnen gerne glauben würde. Es macht nämlich einen riesigen Unterschied, ob ich jetzt nicht ganz dringende Zahnbehandlungen vornehmen lasse oder erst in drei Jahren, wenn laut BE Tarif die Zahlung auf über 6000 Euro begrenzt ist.

Diese Bedingungen sind aber auch wirklich wirr und kompliziert formuliert. Ein Mathematiker kann daran nicht gesessen haben. 100 % des Z-Tarifs kann übrigens auch bedeuten 100 % von verbleibenden 30 %, die sich wiederum auf den erstattungsfähigen Betrag nach BE beziehen kann.

Die Nichtversicherung einer Kur stört mich persönlich überhaupt nicht, weil ich nicht in Kur gehe und das auch für Geldverschwendung halte. Wer Urlaub machen will kann den auch aus eigener Tasche bezahlen. Massagen kann man auch zu Hause beim Physiotherapeuten um die Ecke machen lassen.

Und über das Problem mit der Reha habe ich noch nicht nachgedacht, wobei mir der Unterschied zur Kur nicht ganz klar ist. Wenn ich richtig vermute, dann schließt sich die Reha dem stationären Klinikaufenhalt unmittelbar an. In den ganz dringenden Fällen (halbseitige Lähmung nach Schlaganfall) müsste das doch aber auch unter stationären Aufenthalt fallen, oder?

Ich bin aber auch nicht ganz freiwillig bei der Debeka. Einmal eine Anwartschaft vor vielen Jahren eingegangen und dann Dienstunfall erlitten. Ich brauche gar nicht zu versuchen zu einer anderen Privaten zu gehen, auch wenn die Unfallfolgen komplett vom Dienstherrn übernommen werden und ich ansonsten ganz gesund bin. Die Versicherer schalten auf Durchzug, mir soll es aber egal sein.

Re: Frage zur Erstattung Debeka

Thomas, Samstag, 05.04.2008, 16:56 (vor 6078 Tagen) @ Frank

Es steht eigentlich alles klar beschrieben in den Bedingungen:

Sie erhalten aus P30 30% ambulant+stationär ungedeckelt
und Zahn auf 60 Euro gedeckelt.
Dieser Tarif P ohne Z ist heute nur noch für verbeamtete Zahnärzte sinnvoll, die keinen Tarif Z brauchen! Es soll aber Leute geben, die bei Kindern bereit sind, 20% SB zu tragen, da ihnen 80% Beihilfe hier reichen.

Sie erhalten aus Z30 30% der Zahnkosten ab 60 Euro ungedeckelt.

Sie erhalten aus BE (je nach Stufe, bei Ihnen wohl S2 - abhängig vom Bundesland/Bund) zusätzlich zu den teilweise nicht oder komplett nicht beihilfefähigen Zahnmaterialien 100% der Beihilfelücke bis zu der entsprechenden Jahreshöchstgrenze. Dies reicht z.B. für ein Gebiss nicht immer, dann muss man halt den Oberkiefer im Dezember machen lassen und den Unterkiefer im Januar!

Sie erhalten aber aus BE nichts zur ärztlichen Zahnbehandlung, falls diese nicht beihilfefähig ist, dann erhalten Sie nur aus P/Z insgesamt 30% von allem und zusätzlich aus BE 70% der Materialkosten, jedoch 0% der Zahnarztkosten nach GOZ!
Dieser Fall tritt aber nur selten ein, z.B. bei großen Brücken, da hier die Beihilfe meint, dass ein Gebiss (=Prothese) billiger ist, und bei sehr vielen Implantaten, die medizinisch nicht notwendig sind.

Da Sie aber eh nicht wechseln können, brauch ich Ihnen jetzt nicht noch die weiteren Lücken der Tarife P und BE vorzuführen, sonst bekommen Sie noch Angst. Nur zahlt ja bei diesen Lücken die Beihilfe immer 70%, dann müssen Sie halt 30% selbst bezahlen.

Bei Zahnsachen würde ich Ihnen einfach zu einem Kostenvoranschlag raten, so wie das jeder in Deutschland macht - egal ob Heilfürsorge, Beihilfe, PKV oder GKV - zuzahlen muss da heute jeder etwas, denn sogar die besten Toptarife in der PKV für 600 Euro aufwärts im Monat sehen beim Zahnersatz (das ist keine Plombe, sondern Prothesen, große Brücken und Implantate!) immer mindestens 10% Eigenbeteiligung vor, da hier die Grenze zwischen medizinischer Notwendigkeit und Eitelkeit bzw. Schönheitsoperation sehr verschwommen ist.

Re: Frage zur Erstattung Signal Iduna

Marion, Samstag, 05.04.2008, 20:13 (vor 6078 Tagen) @ Thomas

Hallo Thomas,
ich verfolge mit großem Interesse seit einigen Wochen dieses Forum und Du scheinst hier der kompetenteste Fachmann zu sein. Beim Lesen dieses Themas mußte ich entsetzt feststellen, dass namenhafte Versicherer, wie hier die Debeka, doch recht wichtige Leistungen wie Reha und Kur nicht bezahlen. Ich bin seit ca. 3 Jahren bei der Signal Iduna im Tarif KK plus versichert. Wie ist Deiner Meinung nach dieser Tarif? Habe ich auch Versicherungslücken wie Reha, Hilfsmittel oder anderen wichtigen Leistungen? Für eine ehrliche Meinung wäre ich Dir sehr dankbar, da ich dann eventuell noch die Versicherung wechseln könnte.

Vielen Dank und viele Grüße
Marion

Re: Frage zur Erstattung Signal Iduna

Thomas, Sonntag, 06.04.2008, 00:18 (vor 6078 Tagen) @ Marion

Die besagten Lücken bestehen auch hier, irgenwie muss der Tarif ja bezahlbar gehalten werden. Wenn Sie nicht bereit sind, erheblich mehr für Luxustarife auszugeben, würde ich mir v.a. als Selbständige eine kleine Rücklage bilden für Kur/Reha, als Angestellte zahlt Ihnen dies bis zur Verrentung die Rentenversicherung, danach besteht auch hier eine Lücke.
Die Anschlussheilbehandlung wird bei allen PKVs - teilweise aber nur aus Kulanz - auf Anraten des PKV-Verbandes bezahlt, das kann sich aber bei denen, die es nicht in den Bedingungen haben, jederzeit ändern.

Ansonsten empfehle ich einmal die Lektüre Ihrer Vertragsbedingungen - es gibt wie so häufig natürlich nicht nur Schatten, sondern auch viel Sonne, so die Heimdialyse - und das absolute Misstrauen gegenüber allen Vertretern, da diese von der Provision bzw. als Versicherungsangestellte von den Abschlusszahlen leben, außer Sie schließen mit einem freien Makler eine Honorarvereinbarung ab und zahlen etwas selbst!

Außerdem zieht als Hoffnung der Basistarif am Horizont auf, der nämlich laut Gesetz das gleiche Leistungsniveau wie die GKV hat. Warten wir die genauen Bedingungen ab. Ich kann mir persönlich nicht vorstellen, dass es auf Dauer durchhaltbar sein wird, in Chefarzttarifen Reha nicht zu zahlen, im Basistarif aber schon. Da würde ja jeder Kranke in den Basistarif wechseln und zu diesem eine stationäre und ambulante Zusatzversicherung abschließen und wäre dann auf den von Ihnen angeführten Feldern besser abgesichert als vorher.

Re: Frage zur Erstattung Signal Iduna

MNT @, Freitag, 30.05.2008, 23:15 (vor 6023 Tagen) @ Thomas

Zusätzlich zum Basistarif dürfen/können KEINE Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Zumindest bei der Iduna.

Re: Frage zur Erstattung Signal Iduna

Thomas, Samstag, 31.05.2008, 00:58 (vor 6023 Tagen) @ MNT

Sie meinen wohl den Standardtarif! Der Basistarif kommt erst nächstes Jahr und (noch) steht im Gesetz, dass Zusatztarife erlaubt sind,die für die GKV-Versicherten geöffnet sind, d.h. je nach Versicherer gehen mindestens die Wahlleistungen im Krankenhaus!

Re: Frage zur Erstattung Debeka

Frank @, Samstag, 05.04.2008, 23:25 (vor 6078 Tagen) @ Thomas

Vielen Dank für die Mühe!

Einen Heil- und Kostenplan habe ich machen lassen und reiche den gerade mal weiter an die Konkurrenz. Mein Zahnarzt meint nämlich immer den 3,5 fachen Satz anrechnen zu müssen und das wird die Beihilfe wohl kaum mitmachen. Ich übrigens auch nicht, weil ich nicht vorhabe dessen Gier mit meinen Beiträgen zu unterstützen.

So wie es sich anhört ist das aber schon nicht schlecht. Die Materialkosten sind ja meistens der größte Posten. Bei einer größeren Angelegenheit kann man ja ins europäische Ausland fliegen und die Sanierungen machen lassen. Da sind die Arzthonorare entsprechend geringer.

Wegen der Versorgungslücken mache ich mir übrigens keine Angst. Ich habe zum Glück schon bald die Möglichkeit in eine ziemlich gute gesetzliche Versicherung zurück zu wechseln und werde das nach Abschluss der Behandlungen auch machen, weil mir die Rennerei mit de n Abrechnungen einfach zu stressig ist.

Jetzt bleibt mir nur noch die Frage wie das mit den Wartezeiten ist. Mir hatte ein Debeka Mitarbeiter am Telefon erzählt, dass bei mir keine Wartezeiten anfielen, weil ich wegen Realisierung der Anwartschaft übernommen werden würde (Dienstunfähigkeit). Es wäre natürlich schon interessant zu wissen, ob bei mir jetzt die 6000er Grenze gilt oder aber die 2000er Grenze für die ersten drei Jahre der Versicherungszeit.

Vielen Dank noch einmal für die Mühe.

So einfach ist das mit den Tarifen aber nicht, meine Frau und ich haben ganz schön darüber gebrütet, weil die ganzen Bezugspunkte für die Prozentsätze nicht klar und deutlich beschrieben sind.

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