Re: Risikozuschlag (Private Krankenversicherungen)

reiner @, Donnerstag, 24.04.2008, 18:03 (vor 6059 Tagen) @ Peter

Nach neuen VVG (Versicherungsvertragsgesetz) muss nur auf das geantwortet werden was gefragt wird.
Wird auch gefragt, ob es bestehende Krankheiten, körperliche Anomalien usw. gibt, muss es angegeben werden.


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