Öffnungsklausel auch für die Kinder (Private Krankenversicherungen)

Zoe, Samstag, 05.04.2008, 18:11 (vor 6082 Tagen)

Gilt die Öffnungsklausel bei Erstverbeamtung
mit max. 30% Risikozuschlag auch für
die Kinder?
Machen alle PKVen bei der Öffnungsklausel
mit bzw. welche PKVen haben diese
Klausel mit Beschränkung des Risikozuschlags?

Grüße
Zoe

Re: Öffnungsklausel auch für die Kinder

Thomas, Samstag, 05.04.2008, 22:23 (vor 6082 Tagen) @ Zoe

Die Öffnungsaktion gilt natürlich auch für alle beihilfeberechtigten Verwandten.

Es nehmen daran faktisch alle PKVen teil, die Broschüre zur Öffnungsaktion kann man sich unter www.pkv.de runterladen. Dort wird auch alles noch einmal erklärt und es sind alle Adressen der Anbieter angegeben. Die Öffnungsaktion ist immer nur spiegelbildlich zur jeweiligen Beihilfeordnung, also in Norddeutschland und Saarland ohne Wahlleistungen, im Süden und beim Bund mit Wahlleistungen. Den Beihilfeergänzungstarif gibt es im Rahmen der Öffnungsaktion meist nicht oder nur gegen adäquate Risikozuschläge oder Ausschlüsse.

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