Re: Öffnungsklausel auch für die Kinder (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Samstag, 05.04.2008, 22:23 (vor 6078 Tagen) @ Zoe

Die Öffnungsaktion gilt natürlich auch für alle beihilfeberechtigten Verwandten.

Es nehmen daran faktisch alle PKVen teil, die Broschüre zur Öffnungsaktion kann man sich unter www.pkv.de runterladen. Dort wird auch alles noch einmal erklärt und es sind alle Adressen der Anbieter angegeben. Die Öffnungsaktion ist immer nur spiegelbildlich zur jeweiligen Beihilfeordnung, also in Norddeutschland und Saarland ohne Wahlleistungen, im Süden und beim Bund mit Wahlleistungen. Den Beihilfeergänzungstarif gibt es im Rahmen der Öffnungsaktion meist nicht oder nur gegen adäquate Risikozuschläge oder Ausschlüsse.


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