GKV nach Auslandsaufenthalt möglich? (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
mein Sohn möchte für zwei bis drei Jahre ins europäische Ausland gehen. Es ist nicht sicher, ob er dort Arbeit findet und versichert wird. Deshalb hat er eine private Krankenversicherung für Deutsche im Ausland abgeschlossen. Eine freiwillige Versicherung über die TK für den Auslandsaufenthalt ist ihm zu teuer. Sogar eine Anwartschaft bei der TK kostet ca. 50% des Betrages der PKV. Er möchte deshalb die Anwartschaft nicht in Anspruch nehmen.
Nun meine Fragen:
Was muss er tun, um in die GKV zurück wechseln zu können, wenn er aus dem Ausland zurück ist und ggf. noch keine versicherungspflichtige Arbeit gefunden hat? Oder kann/muss er sich privat versichern, obwohl er noch kein Einkommen hat?
Was sollte ich meinem Sohn raten?
Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen.
Lothar Wagner
Re: GKV nach Auslandsaufenthalt möglich?
maßgeblich ist die Art der letzten Versicherung in Deutschland.
Ist Ihr Sohn in Deutschland zuletzt in der GKV versichert gewesen ( und sei es über eine Familienversicherung ) findet er sich nach dem Ausslandsaufenthalt sogar zwingend in der letzten GKV wieder. Dies tritt von Gesetzes wegen ein, wenn er nach der Rückkehr keine andere Vollversicherung in Deutschlabd vorweisen kann.
siehe § 5 Abs. 1 Satz 13 SGB V
Re: GKV nach Auslandsaufenthalt möglich?
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Auch ich verstehe den Sachverhalt so. Allerdings sagte mir ein Mitarbeiter der TK, dass eine Rückkehr in die TK nur möglich ist, wenn eine Anwartschaft bei der TK (zusätzlich zur PKV im Ausland) bestanden hat.
§ 5 Abs. 1 Satz 13 b) bezieht sich auf " bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversicherte" Personen. Mein Sohn wäre zwar nicht gesetzlich, aber privat im Ausland krankenversichert gewesen.
Wie soll ich das verstehen?