Re: Beamter auf Widerruf - PKV - Anwartschaft (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Samstag, 12.04.2008, 22:21 (vor 6071 Tagen) @ ute1964

Es handelt sich hier um die bessere Tarifvariante Firstline.
Wegen der Kur müssen Sie nicht zur Central gehen, 520 Euro im Jahr mal 50% sind ungefähr die Erstattungsleistung der Debeka - also ebenfalls zu wenig.

Dreist finde ich schon, Ihnen die Beitragsentlastung EBE 63 für einen Anwärtertarif verkaufen zu wollen. Aber das ist halt der Verkaufsdruck der Generali!
Der Beitragsentlastungstarif soll die Beiträge im Alter geringer halten - doch das verweist darauf, dass der Tarif nicht auskömmlich kalkuliert ist oder man mehr Gewinn machen will, wenn man so etwas in einem Beamtentarif anbietet. Bei Angestellten, die den Arbeitgeberanteil noch nicht ausgeschöpft haben, mag das Sinn machen. Und wenn der Anwärter den Job aufgibt, dann ist alles Geld für den EBE 63 verloren. Und wenn man wirklich etwas für das Alter tun wollte, dürfte man nie einen Anwärtertarif versichern, sondern müsste in den Normaltarif. Denn der Anwärtertarif bildet überhaupt keine Altersrücklagen und ist ein Bauernfängertarif. Deshalb werden in diesen Tarifen auch oft bis zu 6 Monatsbeiträge Beitragsrückerstattung angeboten.
Wenn Sie also wirklich für die Zukunft planen wollen, lassen Sie sich die Beiträge für die Normaltarife ausrechnen, dann haben Sie auch eine Vergleichsbasis für die nächsten Jahrzehnte. Hierzu muss man einfach Ihren Sohn um die Dauer des Referendariats älter machen, da durch den Wechsel aus dem Anwärtertarif in den Normaltarif am Ende der Anwärterzeit das Eintrittsalter neu berechnet wird, d.h. es wird so getan, als läge eine Neuversicherung vor. Allein die Gesundheitsprüfung entfällt. Seien Sie deshalb nicht geschockt, wenn die Normaltarife bis zu 3x so teuer sind, wie der Anwärtertarif und auch die Beitragsrückerstattung plötzlich geringer ist!


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