Beamter auf Widerruf - PKV - Anwartschaft (Private Krankenversicherungen)

Ute1964, Mittwoch, 09.04.2008, 21:45 (vor 6074 Tagen)

Hallo,
bin durch Zufall auf dieses Forum gestossen und finde es ausgesprochen gut. Hoffe, dass mir jemand gute Tips geben kann. Mein Sohn war bisher bei mir in der KKH ( GKV) familienversichert - ist jetzt Beamter auf Widerruf - beihilfeberechtigt - und wir müssen jetzt so schnell wie möglich eine entsprechende Versicherung für ihn finden. Mussten uns bis dato damit nicht beschäftigen - aber jeder sagt, es sollte unbedingt eine PKV sein.... und man soo eine Anwartschaft nicht vergessen. ist damit gemeint, eine Anwartschaft in der KKH, falls das Studium nicht geschafft wird o.ä., damit man wieder in die gesetzliche Versicherung zurück kann?? Andere Meinungen in unserem Bekanntenkreis behaupten, eine anwartschaft ist nicht nötig, da - bei Abbruch Studium o.ä. das Arbeitsamt denjenigen wieder pflichtversichern muss. Würde mich übr eine schnelle Aufklärung freuen.
ute

Re: Beamter auf Widerruf - PKV - Anwartschaft

Thomas, Donnerstag, 10.04.2008, 04:14 (vor 6074 Tagen) @ Ute1964

Sie bringen einiges durcheinander!

Ihr Sohn studiert nicht, er befindet sich in einem Ausbildungsverhältnis wohl als Referendar. Dass man da u.U. an einer Beamtenfachhochschule studiert, ist ein Nebeneffekt und versicherungsrechtlich irrelevant.

Schafft Ihr Sohn die Ausbildung nicht, kommt er nicht automatisch in die GKV zurück, sondern nur wenn er eine abhängige Beschäftigung mit mindestens 400,01 Euro Monatseinkommen aufnimmt, eine Lehre beginnt bzw. ALG II erhält (vor dem 25 Lebensjahr ausgeschlossen, wenn Sie als Eltern nicht arm sind). Ansonsten muss er sich bei der gewählten PKV in einem 100%-Tarif versichern und nicht in einem 50%-Tarif. Beachten Sie bitte, dass die Anwärtertarife keine Altersrücklage bilden und oft sehr hohe Beitragsrückerstattungen geben - also Locktarife. Wenn dann die PKV keinen Arbeitslosentarif ohne Bildung einer Altersrücklage, z.B. im Umweg als gedoppelten Anwärtertarif (2x50%) oder als Studententarif (ohne Student zu sein) anbietet, wird"s richtig teuer - ca. 4-5x mehr als der Anwärtertarif!

Eine Anwartschaft in der GKV gibt es nur bei einem Auslandsaufenthalt!

Re: Beamter auf Widerruf - PKV - Anwartschaft

Ute1964, Donnerstag, 10.04.2008, 20:01 (vor 6073 Tagen) @ Thomas

Hallo Thomas,
vielen lieben Dank für die superschnelle Antwort..... also anbei noch ein paar Erklärungen.... die Ausbildung hat er als Polizeikommissaranwärter auf Widerruf begonnen ( ist 22 )- die Möglichkeit in der KKH freiwillig versichert zu werden haben wir bereits ausgeschlossen. Erstes Angebot von der Debeka liegt vor, ( angeblich in dieser Berufsrichtung "erfahren"???) - hier kommt allerdings Hinweis - Anwartschaft nicht erforderlich. Da der Kindesvater bei der DKV versichert ist - natürlich auf dieser Seite grosses Interesse auch von dieser Seite - aber unbedingt mit Anwartschaft. Meine gesamten Versicherungen liegen in der Hand einer Versicherung, wo zusätzlich über "Zentralversicherung" auch PKV"s wohl angeboten werden- und auch hier Hinweis auf Anwartschaft. Da Sie nun auch die Versicherungsanbieter kennen und Sie ein enormes Wissen diesbezüglich haben, hoffe ich auf ein paar wertvolle Tips von Ihnen. Haben Sie auch Hinweise bzgl. der o.g. Ausbildung für den Abschluss einer BUZ und Diensthaftpflichtversicherung? Aus eine wiederum schnelle Antwort verbleibend verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Re: Beamter auf Widerruf - PKV - Anwartschaft

Ute1964, Donnerstag, 10.04.2008, 21:43 (vor 6073 Tagen) @ Ute1964

Hallo Thomas,
anbei noch ein erster kleiner Zusatz zur Info von 20.01 Uhr.
Die Debeka hat im Fall meines Sohnes im Angebot die Tarife P30+P20A,Z30+Z20A, BE-A/S2,WK50a + PVB eingebunden. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Sie wissen, welche Leistungen sich dahinter verbergen. Ist bei diesem Angebot etwas zu berücksichtigen, zu reklamieren ? Vielen lieben Dank im voraus.
MfG
Ute

Re: Beamter auf Widerruf - PKV - Anwartschaft

B2BFighter @, Donnerstag, 10.04.2008, 23:04 (vor 6073 Tagen) @ Ute1964

@ UTE1964

Mit der Debeka macht Ihr überhaupt nichts verkehrt !
Sie ist bei den Beamten (Beihilfeberechtigt) absoluter Marktführer mit einem Marktanteil von über 50%

Dies ist in der PKV sehr wichtig, denn je größer die Anzhal der Versicherten einer Gruppe, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit das die Beiträge extrem ansteigen werden. Die DEBEKA ist seit Jahren mit am stabilsten !
Und es besteht sogar die Möglichkeit 4-6 Monatsbeiträge wieder zubekommen, wenn die in Anspruch genommen Leistungen geringer sind als die 6 Monatsbeiträge sind. Die DEBEKA vergleicht dies ohne Antrag automatisch bzw überweist das Geld zurück.

Ein Tipp: Holen Sie sich 3-5 NAgebote ein und fordern sie überall 100 % Leistungsumfang (zb, Zahnersatz etc.) Die Debeka wird mit am günstigsten sein !

MfG

Re: Beamter auf Widerruf - PKV - Anwartschaft

Thomas, Freitag, 11.04.2008, 01:53 (vor 6073 Tagen) @ B2BFighter

Da es sich um eine Anwartschaft für Polizeianwärter handelt, ist ein Werben mit den 6 Monaten Beitragsrückerstattung im Anwärtertarif wahrscheinlich nicht sehr sinnvoll.

In den meisten Bundesländern gibt es nämlich für Anwärter und oft auch später noch freie Heilfürsorge, insofern ist jegliche Beitragsrückerstattung hier irrelevant für die Auswahl, da man die Versicherung erst im Alter braucht und dann muss man Rechnungen einreichen, da alt und krank!

Meiner Meinung nach ist die Beitragsrückerstattung auch ein Quatsch, wenn viele Beamte dann aus Geiz nicht mehr zum Arzt gehen - gut, das beschleunigt dann das Ableben und verbessert den Versicherungstarif - man verzeihe mir den Sarkasmus.

Ansonsten ist die Debeka gut, wenn man den Tarif BE versichert hat und bei dieser Kombination gern auf das Einbettzimmer verzichtet. Das geht auch bei der Debeka, wird aber dann unverhältnismäßig teurer. Allerdings ist bei der Debeka weder Kur noch Reha in ausreichenden Maß versichert oder versicherbar. Das ist bei der DKV mit dem Tarif BET etwas besser, da dort Anschlussheilbehandlungen (macht die Debeka z.Z. auf Kulanz, ist aber kein Rechtsanspruch) sowie die ganzen Anwendungen bei Kur und Reha erstattet werden und auch in Kurorten ambulant geleistet wird (fehlt hier bei der Debeka ganz) - aber auch hier bestehen Lücken Reha- und Kurkosten beim Arzt und in der Unterbringung. Wenigstens ist das Kurtagegeld der Rede wert.

Und zuletzt zur Central (das ist wohl das, was Sie mit Zentralversicherung meinen): Da gibt es mehrere Tarifgebäude - gute wie katastrophale. Die guten sind teuer, die billigen schlecht.

Und jetzt nochmal zum Anfang:
Hat der Sohn Anspruch auf freie Heilfürsorge als Anwärter?
Hat er es als Beamter auch?

Eine Anwartschaft in der GKV, hier also in der KKH, gibt es nicht. Dass hier ein PKV-Vertreter gesagt haben soll, diese sei nicht nötig, ist seltsam. Damit will er wohl Ihnen verschweigen, dass der Sohn im schlimmsten Fall Arbeitsloser ohne ALG2 mit einer teuren PKV ist. Übrigens: Die Debeka behilft sich hier im Notfall mit dem 2x50er Anwärtertarif, die DKV mit dem Tarif Uni. Damit wird das Problem für alle in den 20iger Lebensjahren gut gelöst.

Also:
Wenn keine freie Heilfürsorge besteht: Anwärtertarif.

Die Debeka ist hier meist gleich teuer wie DKV oder minimal billiger. Hier kommt es auf den persönlichen Geschmack an: Die DKV bietet das Einbettzimmer für ein paar Euro, die Debeka will richtig Geld. Die Debeka bietet eine ordentliche Beitragsrückerstattung (im Normaltarif dann 4 Monate, aber nur für die Tarife P und Z), von der man allerdings die Vorsorgeaufwendungen dann bestreiten muss oder auf die Beitragsrückerstattung verzichten muss - da verzichten viele leider auf die Vorsorge. Bei der DKV kann man die Beitragsrückerstattung faktisch vergessen, da unattraktiv. Die Debeka erstattet bei mittleren Zahngeschichten alle Zahnmateriallücken der Beihilfe, über der Summenbegrenzung ist aber Schluss, d.h. bei einem Gebiss muss man u.U. draufzahlen. Die DKV verlangt immer eine Selbstbeteiligung von 10% beim nicht beihilfefähigen Zahnmaterial, zahlt aber auch die nichtbeihilfefähige Zahnarztleistung auf 80 bis 90% auf, die bei der Debeka nicht versichert ist, d.h. bei der DKV sind große Sachen besser versichert als bei der Debeka, kleine und mittlere schlechter.
Zu Kur und Reha habe ich ja schon geschrieben. Die Debeka erstattet leider die häuusliche Behandlungspflege nur, wenn diese billiger als das Krankenhaus ist, bei der DKV besteht ein Rechtsanspruch. Die Debeka ist ein Versicherungsverein, der keinen Gewinn machen muss, die DKV gehört der Münchner Rück und muss natürlich Gewinn machen, was zu geringfügig höheren Preisen als bei der Debeka führen kann bzw. auch führt - der Markt akzeptiert hier aber nur eine gewisse Summe.

Ist kein Einbettzimmer gewünscht und besteht auch kein Wunsch nach besserer Rehaabsicherung (Kur ist eher Luxus), spricht viel für die Debeka, wenn man sich von der Beitragsrückerstattung nicht zu falschem Vom-Arzt-Wegbleiben verleiten lässt. Will man ein Einbettzimmer, häusliche Behandlungspflege und bessere Rehaleistung, geht man zur DKV. Die DKV mit Zweibettzimmer lohnt sicher aber gegenüber der Debeka preislich nicht - trotz Mehrleistungen bei der Reha. Der Zahnbereich ist abhängig vom Gebiss. Bei der DKV fährt sicherlich der besser, der ein gutes Gebiss hat und im Alter eine Luxuslösung für sein Gebiss haben will. Da Prozentwerte angegeben sind, werden hier zukünftige Beihilfeabsenkungen und Inflation aufgefangen. Die Debeka zahlt hingegen bei Leuten mit Dauerbaustelle aufs Leben gesehen wahrscheinlich etwas besser, allerdings ist dann natürlich die Beitragsrückerstattung auch weg.


Re: Beamter auf Widerruf - PKV - Anwartschaft

ute1964, Freitag, 11.04.2008, 09:59 (vor 6072 Tagen) @ Thomas

Lieber Thomas,
vielen Dank - Ihre Informationen sind wieder sehr hilfreich, habe heute Termin mit Debeka und werde Dank Ihnen besser vorbereitet sein - ich werde Ihnen berichten.
Zur anderen Frage : Mein Sohn ist beihilfeberechtigt 50%.
Können Sie mir in meinem speziellen Fall hilfreiche Ratschläge bezüglich BUZ ( haben wir zwar im Rahmen einer Lebensversicherung für den Junior, aber da war er noch Student - also für den jetzugen Fall unzureichend) und einer Diensthaftpflichtversicherung???? Ich vermute und hoffe ja......
Danke und herzliche Grüße,
Ute

Re: Beamter auf Widerruf - PKV - Anwartschaft

Thomas, Samstag, 12.04.2008, 00:18 (vor 6072 Tagen) @ ute1964

Eine Diensthaftpflicht können Sie ohne Bedenken bei der Debeka sofort machen. Sollte Ihr Sohn aber über einen Beitritt zu einer der beiden Polizeigewerkschaften nachdenken, sollte man dort die Rahmenabkommen nutzen, auch was den Berufsrechtsschutz angeht. Das ist immer billiger als auf dem freien Markt.

Zur BU: Die Debeka hat eine Dienstunfähigkeitsversicherung (=DU) als einer der wenigen Versicherer, ist aber nicht billig. Die HUK, die bei der BU sehr billig ist, hat die DU z.B. nicht. Man wird aber versuchen, Ihnen eine DU mit Kapital-LV oder Rente zu verkaufen, na ja, auch der Debekamitarbeiter muss von etwas leben. Eine Kombi mit einer Risikolebensversicherung ist aber nicht falsch, wenn eine Familiengründung und/oder ein Hausbau abgesichert werden soll bzw. muss.

Re: Beamter auf Widerruf - PKV - Anwartschaft

ute1964, Samstag, 12.04.2008, 21:06 (vor 6071 Tagen) @ Thomas

Lieber Thomas,
wieder lieben Dank für Ihre Hinweise. Habe jetzt das Angebot der Central mit den Tarifen: KBBA501,SZA250,EKHT,PVB,EBE63 - ih bin mir zu 99,9% sicher, dass Sie mirsagen können ob dieses Angebot zu dem "guten" oder" katastrophalen" Tarifgebäude gehört??????Ein schönes Wochende für Sie.

Re: Beamter auf Widerruf - PKV - Anwartschaft

Thomas, Samstag, 12.04.2008, 22:21 (vor 6071 Tagen) @ ute1964

Es handelt sich hier um die bessere Tarifvariante Firstline.
Wegen der Kur müssen Sie nicht zur Central gehen, 520 Euro im Jahr mal 50% sind ungefähr die Erstattungsleistung der Debeka - also ebenfalls zu wenig.

Dreist finde ich schon, Ihnen die Beitragsentlastung EBE 63 für einen Anwärtertarif verkaufen zu wollen. Aber das ist halt der Verkaufsdruck der Generali!
Der Beitragsentlastungstarif soll die Beiträge im Alter geringer halten - doch das verweist darauf, dass der Tarif nicht auskömmlich kalkuliert ist oder man mehr Gewinn machen will, wenn man so etwas in einem Beamtentarif anbietet. Bei Angestellten, die den Arbeitgeberanteil noch nicht ausgeschöpft haben, mag das Sinn machen. Und wenn der Anwärter den Job aufgibt, dann ist alles Geld für den EBE 63 verloren. Und wenn man wirklich etwas für das Alter tun wollte, dürfte man nie einen Anwärtertarif versichern, sondern müsste in den Normaltarif. Denn der Anwärtertarif bildet überhaupt keine Altersrücklagen und ist ein Bauernfängertarif. Deshalb werden in diesen Tarifen auch oft bis zu 6 Monatsbeiträge Beitragsrückerstattung angeboten.
Wenn Sie also wirklich für die Zukunft planen wollen, lassen Sie sich die Beiträge für die Normaltarife ausrechnen, dann haben Sie auch eine Vergleichsbasis für die nächsten Jahrzehnte. Hierzu muss man einfach Ihren Sohn um die Dauer des Referendariats älter machen, da durch den Wechsel aus dem Anwärtertarif in den Normaltarif am Ende der Anwärterzeit das Eintrittsalter neu berechnet wird, d.h. es wird so getan, als läge eine Neuversicherung vor. Allein die Gesundheitsprüfung entfällt. Seien Sie deshalb nicht geschockt, wenn die Normaltarife bis zu 3x so teuer sind, wie der Anwärtertarif und auch die Beitragsrückerstattung plötzlich geringer ist!

Re: Beamter auf Widerruf - PKV - Anwartschaft

ute1964, Samstag, 19.04.2008, 22:46 (vor 6064 Tagen) @ Thomas

Hallo Thomas,
habe jetzt auch das Angebot für den DKV Tarif für meinen Sohn vorliegen - Ihre Meinung wäre mir wichtig:
DKV : 30H,20H,50P,BAT,PVB
Dagegen die Angebote Debeka: P30+P20,Z30+Z20,BE,A/S2,WK50A
und Generali :
KBBA501,SZA250,EKHT,PVB,EBE63
Ich würde mich über einen hinweis von Ihnen sehr freuen, was Sie im Falle meines Sohnes und warum favorisieren würden. Vielen Dank wieder im voraus.

Re: Beamter auf Widerruf - PKV - Anwartschaft

Thomas, Sonntag, 20.04.2008, 23:32 (vor 6063 Tagen) @ ute1964

Anwärtertarife sind Schall und Rauch - der Normaltarif ist relevant, also ohne die Anwartschaften. Außerdem werden hier Äpfel mit Birnen verglichen, d.h. Sie haben wohl zum DKV-Vertreter gesagt, Sie wollen das billigste? Das ist nämlich der Tarif ohne Chefarzt!

Der zur Debeka vergleichbare Tarif der DKV muss anders lauten (es gibt je nach Land und dem Wunsch auf Einbettzimmer unterschiedliche Möglichkeiten), so z.B:
30H, 20H, 50R, 50L, BAT, PVB
Übrigens sollten Sie - wenn Sie sich für die DKV entscheiden - die paar Euro (das ist wortwörtlich gemeint) für das Einbettzimmer (Tarife EBE) ausgeben.

Der Normaltarif ist bei der Debeka und der Generali gleichlautend nur ohne A, bei der DKV Q30+Q20, 50L, ELE (=Einbettzimmer), BET, PVB.

Zu diesen Tarifkonstruktionen habe ich eigentlich schon alles geschrieben, zur Kur, zum Zahn, zum Einbettzimmer, zur Anschlussheilbehandlung, zur Reha usw. - einfach lesen!

Zum Preisvergleich lassen Sie sich bitte die Preise der späteren Normaltarife mit einem drei Jahre höheren Endalter ausrechnen, die Anwärtertarife sind überall geschönt, um Kunden zu fangen. Sie dürfen im Normaltarif je nach Leistungumfang und Alter mit 120 bis 200 Euro Beitrag im Monat rechnen.

Wenn Sie keinen Chefarzt wollen, dann müssen noch einmal zur Debeka (Tarif PW, W=WegfallWahlleistungen, kein WK50A)und zur Central gehen und sich neue Angebote machen lassen.

Wechsel irgendwie möglich???Beihilfeberechtigt/Privatversichert

marco k @, Dienstag, 08.12.2009, 15:26 (vor 5466 Tagen) @ ute1964

Guten Tag folgendes macht mich nachdenklich: Zur Lage: Ich bin Feuerwehrbeamter im Einsatzdienst seit 10.2003.Meine Ausbildung hab ich 10.2003 in Kiel als Anwärter begonnen und hatte auch damals ne Anwartschaft. Nach Ende der Ausbildung als Beamter auf Probe bin ich dann direkt an die Ausbildung am 10.2005 zur Berufsfeuerwehr in Hamburg geangen. Dort sagte man mir ich bin für Freie Heilfürsorge zu spät dran, wegen Änderungen. Also bin ich 50% beihilfeberchtigt und zu 50% Privat versichert. Ich glaubte das leichtfertig und bin seit dem 50% privatversichert wie eben erwähnt. Ich bekomme dafür weder mehr Gehalt noch Steuervorteile. Ist das denn alles rechtens??? Ich würde gern Freie Heilfürsorge haben und mit ner Anwartschaft zufrieden sein. Und was ist mit dem neuen Bürgerentlastungsgesetz ab 01.2010? es heißt Steuerliche Berücksichtigung der Beiträge zur PV? bringt das Vorteile oder ist das wieder sone Masche wo dem ahnungslosen es schön geredet wird und dann wird er noch gläserner für den Staat bzw. noch stärker abkassiert? Eine Antwort wäre ich sehr dankbar. mfg marco k

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