Re: Leistungen PKV (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Freitag, 11.04.2008, 01:16 (vor 6073 Tagen) @ Zoe

Ambulante Strahlendiagnostik und -therapie gehören zur ambulanten Heilbehandlung, wie sie andere Anbieter in ihren Bedingungen nennen, ebenso ambulante und teilstationäre Dialysebehandlungen. Das wird bei allen schon deshalb behandelt, da die stationäre Behandlung teurer ist. Das sind noch Relikte aus Zeiten, als es noch keine Prozenttarife, sondern Festbetragstarife im stationären Bereich gab. Bis in die 70iger war es üblich nur ein sehr hohes Krankenhaustagegeld von z.B. (nach heutiger Währung) 500 Euro zu versichern, das aber niemals für Dialyse gereicht hätte, die man dann ambulant gemacht hat. Vorteil der ambulant erwähnten Dialyse ist, dass dann oft die Fahrt dorthin in den Versicherungsbedingungen versichert ist, was bei vielen PKVen fehlt.

Dialysebehandlungen im eigenen Heim sind ebenso wie häusliche Behandlungspflege, viele Hilfsmittel (z.B. eiserne Lunge, Überwachungsmonitore für Babies, Blindenhund, jegliches Gerät für behinderte Kinder), einige Heilmittel, fast immer Schwangerschaftsgymnastik, oft der Ergotherapeut bei vielen PKCen nicht erstattungsfähig. Da steht aber leider nicht: Das versichern wir nicht, sondern es wird schlichtweg nicht aufgezählt!


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