Zwangswechsel in GKV bei Teilzeittätigkeit nach Elternzeit (Private Krankenversicherungen)

Inka @, Montag, 14.04.2008, 20:42 (vor 6069 Tagen)

Guten Abend,

nachdem ich im Jahr 2002 wegen Überschreitens der BBG in die PKV gewechselt bin, habe ich in 2003 mein 1. Kind bekommen. Um in der PKV bleiben zu können, habe ich mich wegen Unterschreitens der BBG bei Teilzeittätigkeit in der Elternzeit von der Pflicht zur GKV befreien lassen. Mittlerweile habe ich drei Kinder, bin momentan noch immer in der Elternzeit (derzeit aber ohne Teilzeittäigkeit) und noch immer von der GKV befreit und glücklich privat versichert. Auch mein Ehemann und unsere drei Kinder sind privat versichert. Derzeit plane ich die Rückkehr ins Berufsleben in Teilzeit. Wenn ich zu meinem alten Arbeitgeber zurückkehre, kann ich bis zum Ende der Elternzeit im Mai 2010 privat versichert bleiben. Was ist, wenn ich bei einem anderen Arbeitgeber einen neuen Teilzeitjob anfange, bei dem ich unter die BBG rutsche? Befinde ich mich auch bei einem neuen Arbeitgeber noch in "Elternzeit", solange ich nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeite? Gibt es irgendeine Möglichkeit, wie ich auch nach Ablauf der Elternzeit im Jahr 2010 noch privat versichert bleiben kann, auch wenn ich unter der aktuellen und ebenso unter der im Jahr 2002 geltenden BBG liege? Da ich wegen meiner Kinder nur noch Teilzeit arbeiten möchte, werde ich wohl keine BBG mehr erreichen können. Wegen einer schlimmen Erfahrung in meiner engsten Familie habe ich absoluten Horror vor der GKV. Dies geht sogar schon so weit, dass ich bei meiner derzeitigen Jobsuche die in Betracht kommenden Stellenangebote insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit einer Weiterversicherung in der PKV auswähle. Dies bedeutet wohl für mich, dass ich entweder selbstständig oder freiberuflich tätig sein muss, was theroretisch zwar möglich, praktisch aber wenig aussichtsreich wäre. Ich kann mich ja schlecht irgendwo bewerben und im Vorstellungsgespräch direkt nach den Möglichkeiten einer freien Mitarbeit fragen, die in den meisten Fällen wohl eher unüblich sein dürfte.

Vielen Dank für hoffentlich hilfreiche Antworten.

Inka

Re: Zwangswechsel in GKV bei Teilzeittätigkeit nach Elternzeit

Thomas, Dienstag, 15.04.2008, 22:29 (vor 6068 Tagen) @ Inka

Sie müssen in die GKV, wenn Sie Angestellte sind und außerhalb der Erziehungszeiten in Teilzeit arbeiten.

Kleine Frage: In welcher PKV sind Sie denn? Mann kann sich nämlich - mit dem richtigen Tarifwerk - so zusatz- oder doppeltversichern, dass man ambulant und stationär Privatpatient bleibt.

Re: Zwangswechsel in GKV bei Teilzeittätigkeit nach Elternzeit

Inka @, Donnerstag, 17.04.2008, 14:17 (vor 6066 Tagen) @ Thomas

Hallo Thomas,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich war schon während meiner Referendarzeit in der debeka, war dann vorübergehend in der GKV, hatte aber eine Anwartschaft bei der debeka behalten und bin dann im Jahr 2002 (sobald mein Gehalt es erlaubt hat) zurück, habe jetzt allerdings keinen Beihilfeanspruch mehr. Eine andere PKV würde mich wegen nicht unerheblicher Rückenprobleme bestimmt nicht nehmen. Ich weiß nicht, ob es bei der debeka die Möglichkeit einer Zusatzversicherung für ambulante Leistungen gibt. Meinen Sie denn, es ist tatsächlich möglich, dass ich durch eine Zusatzversicherung die gleiche Behandlung bekomme wie ein Privatpatient. Ich meine damit insbesondere freie Arztwahl, schnelle Termine und alle Medikamente? Wie teuer sind denn solche alles umfassenden Zusatzversicherungen in etwa? Ich zahle jetzt bei der PKV für mich alleine ca. 450 Euro.

Ich habe auch noch drei andere Fragen, bei deren Beantwortung Sie mir vielleicht netterweise behilflich sein möchten:

1) Wenn ich nun nach Ablauf der Elternzeit erstmal gar nicht arbeite und mich auch nicht arbeitslos melde, kann ich dann in der PKV bleiben?

2) Ich bin derzeit nebenberuflich noch selbstständig tätig (allerdings bislang nur offiziell wg. besserer Rentenversorgung). Wenn ich nach der Elternzeit weiterhin offiziell zusätzlich selbstständig tätig bin, kann sich dies auf meine Versicherungspflicht auswirken, auch wenn ich aus der selbstständigen Tätigkeit, wenn überhaupt, nur geringe Einnahmen erziele? Wahrscheinlich wohl nicht...

3) Wenn ich nach der Elternzeit tatsächlich versuche, mir eine Selbstständigkeit aufzubauen, kann ich mich dann von Anfang an privat versichern, bzw. privat versichert bleiben?

Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Mühe und Ihre Antworten.

Inka

Re: Zwangswechsel in GKV bei Teilzeittätigkeit nach Elternzeit

Thomas, Freitag, 18.04.2008, 12:00 (vor 6065 Tagen) @ Inka

1. Zur Debeka:
Die Debeka ist neben der Allianz die einzige große PKV, die keinen Kostenerstattungstarif und auch keinen Modultarif (mehr) anbietet, d.h. Sie können sich dort weder ambulant zusatzversichern, so dass Sie Privatpatient sind, noch kann man die GKV wenigstens bei der Fallpauschale im Krankenhaus nutzen. Ursache dafür ist natürlich, dass Kostenerstattungstarife nur schlecht kalkulierbar sind, da die GKV ihre Leistung dauernd absenkt und die Zusatz-PKV immer stärker in die Presche springen muss, doch so wird man zumindest bei Ärzten mit Kassenzulassung und in Kliniken mit Kassenzulassung beim Chefarzt zum Privatpatienten.

Grundsätzlich muss eine Doppeltversicherung genehmigt, eine Zusatzversicherung (die ja für Sie nicht in Frage kommt wegen dem fehlenden Tarif bei der Debeka) nicht. Überlegen Sie, eine GKV mit hoher Beitragsrückerstattung zu finden. Vielleicht kommt so eine Doppelversicherung in Frage.

2.) Selbständigkeit:
Die Selbständigkeit muss überwiegen, d.h. es muss nachvollziehbar sein, dass Sie mehr in Stunden als Selbständige arbeiten und nach einer Anlaufzeit auch mehr verdienen als als Angestellte.

3.) Arbeitslosigkeit
Wenn Sie ALG1 erhalten, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin privat versichern. ALG 2 werden Sie wohl nicht erhalten, d.h. als Hausfrau dürfen Sie sich natürlich versichern, wie Sie wollen.

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