Re: Wie alt dürfen Arztrechnungen sein, wenn ich sie bei der Krankenkasse einrei (Private Krankenversicherungen)

Jon Dohnson, Mittwoch, 16.04.2008, 22:19 (vor 6067 Tagen) @ Christiane

Die vier Jahre ergeben sich aus § 45 SGB I :

"Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind."

Bei Dir also : entstanden 2005 -> Verjährung 31.12.2009

Somit nicht "eigentlich zu alt".


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