Frage zum Pflichtwechsel GKV (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
Seit einiger Zeit muss man ja als Angestellter mindestens drei Jahre lang oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen, um in die PKV wechseln zu können.
Wie wirkt sich diese Regelung aber für bereits PKV versicherte aus? Folgendes (reales) Szenario: Ein seit über acht Jahren PKV-Versicherter ist Angestellter, hat sich zusätzlich aber auch ein regelmäßiges Nebeneinkommen aufgebaut. Der Arbeitgeber in der Angestelltentätigkeit zahlt hälftig den PKV-Beitrag.
Dieses Arbeitsverhältnis wird nun beendet. Das Einkommen aus der Nebentätigkeit (dieses allein ist weit oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze) bleibt erhalten.
Wenn nun nach einiger Zeit (ein zwei Monaten, vielleicht auch erst nach einem Jahr) wiederum eine Angestelltentätigkeit aufgenommen wird - muss der PKV-Versicherte dann auch in die GKV für drei Jahre wechseln, bevor er wieder zurück in die PKV kann?
Für hilfreiche Antworten dankt
Andi
Re: Frage zum Pflichtwechsel GKV
Da will wohl einer in die GKV zurück?
Je nach Einkommen in abhängiger Beschäftigung pro Kalenderjahr und Überwiegen der gleichzeitigen Selbständigkeit oder des gleichzeitigen Angestelltenverhältnisses (Arbeitszeit und/oder Einkommen): Ja oder Nein!
Nach einem ganzen Kalenderjahr in Selbständigkeit auf jeden Fall GKV bei Wiederaufnahme des Angestelltenverhältnisses in einer 40-Stunden-Woche (=Hauptjob), denn dann ist das Einkommen aus abhängiger Beschäftigung ja im Vorjahr 0 Euro!
Re: Frage zum Pflichtwechsel GKV
Hallo,
Danke für die Antwort - ob in die GKV zurück oder nicht ist noch unklar. Allerdings ist es schon so, dass allein in den letzten acht Jahren die Bedingungen für PKV-Versicherte sich durch die Pollitik dermaßen verschlechtert haben (unter anderem Abgraben von Neukundschaft durch die oben genannten Maßnahmen), dass schon fraglich ist, ob dieses PKV-System in fünfzig Jahren noch finanziell tragbar ist.
Wenn jetzt noch zwei oder drei Kinder da sind, ist eine Rückkehr in die GKV in der Tat nicht unattraktiv. Und wenn die Politik dass durch "handwerkliche Fehler" ermöglicht, soll es mir recht sein..
Gruß
Andi
Re: Frage zum Pflichtwechsel GKV
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Frage zum Wechsel von PKV zu GKV bei Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis
Hallo Fachleute!
Wie sieht das aus in meinem Fall:
10 Jahre Beamter auf Zeit gewesen (6+4) an der Uni. Leider keine Verlängerung mehr möglich. Bisher PKV, ab Herbst dann erwerbslos (!) nicht arbeitslos (!), denn ich zahlte ja auch nichts in die Arbeitslosenversicherung, erhalte also auch kein Arbeitslosengeld! Stehe auf der Straße und kann meine PKV nicht mehr bezahlen. Bin 45 Jahre alt mit Frau und zwei Kindern.
Kann ich zurück in die GKV und wie gehe ich vor?
Bitte um Hilfe!
Dr. Ambuie
Re: Frage zum Wechsel von PKV zu GKV bei Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis
Sie müssen 100% der PKV-Beiträge zahlen, d.h. für Sie doppelten Beitrag, für die Frau ca. den dreifachen, für die Kinder den fünffachen des Beitrags ohne Beihilfeergänzungstarif. In der Pflegeversicherung sind die Unterschiede nicht so hoch.
Je nach Land erhalten Sie, da Sie ja kein Arbeitslosengeld 1 erhalten sog. Übergangsbedürfnisse, meist in der Höhe des alten Nettogehaltes, die aber dann versteuert werden, für die Dauer von 1 Monat pro Jahr im Beamtenverhältnis auf Zeit, also bei Ihnen wohl max. 10 Monate. Ich hoffe, Sie leben im "richtigen" Land. In dieser Zeit müssen Sie aus diesen Mitteln die PKV bezahlen. Danach müssen Sie ALG 2, also umgangssprachlich Hartz IV, beantragen. Wenn Sie kein Vermögen haben, klappt das und Sie werden in der GKV pflichtversichert.
Sollte das ALG 2 nicht klappen, müssen Sie oder Ihre Frau einen GKV-versicherungspflichtigen Job mit einem Mindestgehalt von 401 Euro aufnehmen, dann kommen Sie in die GKV zurück.
Wie oft schon hier gesagt, im Beamtenverhältnis auf Zeit sollte - so hart es klingt - bei der von Ihnen präferierten Familienplanung (Hausfrau und Kinder) immer in der GKV verblieben werden.
Die von Ihnen gewählte Konstellation ist nur sinnvoll für Singles, bei lebenszeitverbeamteten und damit dauerhaft beihilfeberechtigten Ehepartnern sowie Ehepartnern in sicherem Angestelltenverhältnis, die in der GKV versichert sind, so dass man dort KV-technisch unterschlüpfen kann. Oder man ist in einem Fach tätig, in dem man sofort in die Wirtschaft oder andere Bereiche des Staats wechseln kann.
Dass wird aber leider von den typischen Beamtenversicherern in der Beratung nicht thematisiert
Re: Frage zum Wechsel von PKV zu GKV bei Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis
Hallo Thomas,
vielen Dank für diese Antwort. Meine Frau ist in der GKV. Eine kleine Frage habe ich aber dennoch: Sie sagten: "In dieser Zeit (gemeint war: Zeit in der ich das Übergangsgeld erhalte; es sind aber bei mir nur 4 Monate) müssen Sie aus diesen Mitteln dei PKV bezahlen (und zwar zu 100 Prozent)". Wann aber muß ich mich bei der GKV melden? Ist es nicht so, daß jeder sich nach Verlust des Arbeitsplatzes innerhalb bestimmter Fristen bei der GKV melden muß, um aufgenommen zu werden? Das Übergangsgeld ist doch in diesem Sinne kein Gehalt aus unselbständiger Arbeit, oder?
Vielen Dank
Drambuie
Re: Frage zum Wechsel von PKV zu GKV bei Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis
Arbeitslosigkeit löst leider keine Versicherungspflicht aus, nur der Bezug von ALG1 oder ALG2, d.h. Sie sind nicht in die GKV aufnehmbar. Dies sind Sie erst, wenn Sie ALG 2 erhalten, wenn Ihre Frau nicht genug verdient. ALG1 entfällt ja bei Ihnen. Es gibt hier bizarre Fälle, dass Kindern von Eltern zum scheinbaren Erbschaftssteuersparen faktisch unverkäufliche Grundstücke übertragen wurden und diese deshalb nicht in die GKV aufnehmbar sind, weil ALG2 nicht möglich ist wegen zu hohem Vermögen!
Das sinnvollste ist, Sie gehen zu Ihrer Frau in die GKV-Familienversicherung. Das ist immer dann möglich, wenn Sie als abhängig Beschäftigter nicht mehr als 400 Euro Einkommen haben bzw. Ihr Einkünfte nicht mehr als 355 Euro im Monat (=ist alles: Einkommen + Renten + Mieteinnahmen + Pacht + Kapitalerträge + Übergangsgelder usw.) liegen. Wegen des Übergangsgeldes können Sie nicht in die Familienversicherung Ihrer Frau, Sie verbleiben also in der PKV, allerdings zum fast doppelten Beitrag. Nach den vier Monaten sind Sie dann wohl einkommens- und einkünftelos und können sich sofort familienversichern. Die Kinder können wohl - wenn das Übergangsgeld unter 3600 Euro monatlich liegt, sofort in die GKV-Familienversicherung der Ehefrau wechseln, wenn Sie nicht schon bereits in dieser sind.