Risikoaufschläge PKV (Private Krankenversicherungen)

gerdchen, Freitag, 25.04.2008, 09:46 (vor 6058 Tagen)

Guten morgen liebe Forumsgemeinde,
ich habe mal eine Frage in Sachen PKV Risikoaufschläge.

Ich habe eventuell nächstes Jahr vor, in die PKV zu wechseln. Da meine Frau noch im Mutterschutz ist, müßte ich meine Tochter auch PKV versichern.

Wie ist die Lage, wenn man meine Tochter für die PKV ablehnen würde. Sie hat einen angeborenen Herzfehler (kleines Loch in der Herzkammer, der aber schon zu 99% zugewachsen ist und nächstes Jahr vorraussichtlich komplett geschlossen sein wird-keine Operationen bzw. Medikamente)
Kann ich dann trotzdem in die PKV, oder müßte ich dann in der GKV bleiben?
Ich bin Gesund, habe nur ein bißchen Heuschnupfen für ca. 6 Wochen im Sommer, mit welchen Risikoaufschlägen muß ich rechen?/bzw. meine Tochter wenn sie nicht abgelehnt wird?

Vielen Dank für Eure Hilfe

MFG gerdchen

Re: Risikoaufschläge PKV

Thomas, Freitag, 25.04.2008, 14:30 (vor 6058 Tagen) @ gerdchen

Ab nächstes Jahr gibt es in der PKV den Basistarif, in den jeder ohne Risikoprüfung aufgenommen werden muss. zu Beiträgen und Leistungen kann man aber erst Ende des Jahres etwas sagen.

Nun zu Ihrer Tochter: Die ist außer bei Beihilfeberechtigten nicht in die PKV aufnehmbar, da zu krank. Erst wenn das Loch komplett geschlossen ist und einige Zeit vergangen ist, macht das Sinn.
Ihre Tochter müsste dann gegen einen eigenen Beitrag in der GKV versichert werden (ca. 120 Euro ja nach Kasse und Beitragsentwicklung).

Nun zu Ihnen: Auch hier werden einige PKVen Theater machen, d.h. man wird Ihren Heuschnupfen genau unter die Lupe nehmen, ob da nicht eine größere Allergie droht.

Das Ganze ist übrigens nicht auf die Bösartigkeit der PKVen zurückzuführen, sondern auf die Pingeligkeit der Rückversicherer, die bei der zu großzügigen Aufnahme die Beiträge für die PKVen stark erhöhen bzw. eine Rückversicherung ablehnen. Was das dann für Folgen für den PKV-Beitrag hätte, können Sie sich dann ausmalen, das würde doppelt so teuer wie in der GKV!

Versicherungspflicht, welches Wohnsitzland maßgebend

Behringer, Montag, 28.04.2008, 13:24 (vor 6055 Tagen) @ Thomas

Mit Bitte um Auskunft:
Ich war in Deutschland zuletzt privatversichert ( 4 Jahre her )
Dann bin ich übergesiedelt nach Frankreich.
Dort habe ich geheiratet und bin dort familienversichert. Steuerlich werde ich in Frankreich veranlagt.


Aus meiner Jungesellenzeit bin ich noch Mieter einer kleinen deutschen Wohnung. Dort bin ich auch gemeldet.

Nun die Frage:

Kann diese dt. Wohnung eine Versicherungsplicht ab 2009 verursachen ?

Re: Versicherungspflicht, welches Wohnsitzland maßgebend

Thomas, Mittwoch, 30.04.2008, 02:34 (vor 6054 Tagen) @ Behringer

Versicherungspflicht besteht nur für in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen bzw. mit gewöhnlichem Aufenthalt in D. Die Versicherungspflicht sieht nur so aus, dass Sie über irgendeine substitutive KV verfügen müssen, d.h. eine KV, die dem Umfang der deutschen GKV entspricht. Dies tut eine französische Krankenversicherung aufgrund der Veränderungen in den letzten Jahren in Frankreich, die die großen prozentualen Lücken geschlossen hat.

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