Re: Durch Arbeitslosigkeit am Stichtag 2.2.07 zurück in GKV? (Private Krankenversicherungen)
Ja, denn nach Arbeitslosigkeit gilt die neue JAEG-Grenze seit 2002, die ja erheblich über der alten liegt. Dasselbe Theater tritt z.B. durch Beamtenverhältnisse auf Zeit auf. Es geht immer um den Statuswechsel, der dann wieder den Ausgangszustand herstellt.
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- Durch Arbeitslosigkeit am Stichtag 2.2.07 zurück in GKV? -
Sigi,
28.04.2008, 13:49
- Re: Durch Arbeitslosigkeit am Stichtag 2.2.07 zurück in GKV? -
Sigi,
28.04.2008, 13:53
- Re: Durch Arbeitslosigkeit am Stichtag 2.2.07 zurück in GKV? - Thomas, 30.04.2008, 02:38
- Re: Durch Arbeitslosigkeit am Stichtag 2.2.07 zurück in GKV? -
Sigi,
28.04.2008, 13:53