Durch Arbeitslosigkeit am Stichtag 2.2.07 zurück in GKV? (Private Krankenversicherungen)
Ich bin 46 Jahre alt und seit 1982 nicht mehr in der GKV.
Seit 1993 bin ich wegen Erhöhung der JAEG befreit gemäß §8 Abs 1 Nr. 1 SGB V.
Vom 1.1.07 bis 31.3.07 war ich arbeitslos, ebenfalls befreit von der GKV.
Am 1.4.07 habe ich als Angestellter eine Beschäftigung unter der JAEG aufgenommen.
Bei einer Prüfung der Rentenversicherung bei meinem Arbeitgeber bzw. des Steuerberaters kam heraus, dass ich in die GKV zurück muss.
Begründung: ich war am Stichtag. 2.2.07 arbeitslos, deshalb hätte ich über der JAEG verdienen müssen, um in der PKV bleiben zu können.
Ist dies rechtens?