Öffnungsklausel für Beamte - noch eine Frage (Private Krankenversicherungen)
Ich werde erstmalig und auf Lebenszeit verbeamtet, mein
Mann ist schon lange Beamter auf Lebenszeit und privat
versichert. Ich bin bislang als Angestellte freiwillig in
der GKV, die Kinder sind bei mir familienmitversichert.
Gilt in diesem Fall auch die Öffnungsklausel für die Kinder?
Kann die PKV bei den Kindern die Aufnahme ablehnen
oder Erkrankungen ausschließen? Liegt der Risikozuschlag
bei max. 30%?
Ich möchte, dass die Kinder auf jeden Fall zu 100% versichert
sind, egal ob Wahl- oder Standardtarif.
Danke und viele Grüße
Zoe
Re: Öffnungsklausel für Beamte - noch eine Frage
Ja - Nein - Ja!
Vgl. Sie die Broschüre zur Öffnungsaktion unter www.pkv.de
Es gibt keinen Wahltarif!
Es gibt nur
den Standardtarif (teils unter GKV-Niveau), ab 1.1.2009 den beihilfekonformen Basistarif (auf GKV-Niveau) (Kontrahierungszwang ohne Zuschläge),
den Normaltarif (Kontrahierungszwang mit max. 30% Zuschlag),
die Wahlleistungen Chefarzt und Zweitbettzimmer im Normaltarif (Kontrahierungszwang mit max. 30% Zuschlag im Bund und den Ländern, in denen Wahlleistungen beihilfefähig sind),
die Wahlleistungen Chefarzt und Zweitbettzimmer im Beihilfeergänzungstarif (kein Kontrahierungszwang in den Ländern, in denen Wahlleistungen beihilfefähig sind) und
den Beihilfeergänzungstarif Einbettzimmer, Zahn, Brille, je nach PKV auch Kur+Reha und Hilfsmittel (überall kein Kontrahierungszwang).
Je nach dem, wer Beihilfeträger ist, gilt jeweils ein anderer Kontrahierungszwang, da der Kontrahierungszwang nur den Standard- und Normaltarif betrifft und maximal das leistet, was die Beihilfe des entsprechenden Beihilfeträgers leistet.
Re: Öffnungsklausel für Beamte - noch eine Frage
Hallo Thomas,
ganz herzlichen Dank für die ausführliche Antwort!
Wie ist das denn, wenn ich noch vor Vertragsbeginn
schwanger werde, dann muss die PKV aufgrund der
Öffnungsklausel mich doch auch nehmen, oder?
Könnte sie denn hierfür einen Risikozuschlag nehmen
oder mich vom Wahltarif (NRW-Beihilfe leistet
Wahltarif) ausschließen?
Danke und viele Grüße
Zoe
Zoe
Re: Öffnungsklausel für Beamte - noch eine Frage
Wenn Sie in NRW Beihilfe erhalten, haben Sie Anspruch auf einen Normaltarif mit Wahlleistungen, aber ohne Krankenhaustagegeld bzw. Beihilfeergänzungstarif zur Deckung Selbstbeteiligung für die Wahlleistungen, d.h. ca. 40 Euro am Tag im Krankenhaus müssen Sie selbst zahlen.
Es ist im Fall einer Schwangerschaft davon auszugehen, dass man versucht die Kosten über den 30% Zuschlag lebenslang wieder reinzuholen. Wenn die Schwangerschaft aber vorbei ist und der Zuschlag nur deshalb erhoben wurde, kann der nicht ewig erhoben werden. Man muss nur die Aufhebung wegen Wegfall des Risikos beantragen. Irgendwann erübrigt sich dieses Risiko aus Altersgründen sowieso.
Zum noch nicht geboren Kind: Dieses kann ohne Risikozuschlag bei der PKV, bei der Ihr Mann versichert ist, in denselben Tarif, den Ihr Mann hat, aufgenommen werden. Damit wäre auch eine Versicherung in den Beihilfeergänzungs- und Krankenhaustagegeldtarifen möglich ohne Risikoprüfung!
Die Frist ist meist 8 Wochen - im Normalfall sollte dies Ihr Mann in der ersten Lebenswoche machen.
Re: Öffnungsklausel für Beamte - noch eine Frage
Noch eine Anmerkung am Rande: Sie wissen schon, dass - je nach Besoldungsgruppe - in NRW eine gehörige Selbstbeteiligung bei der Beihilfe fällig ist.
Im Rahmen des Mutterschutzes sollten Sie aber auf alle Fälle in die Beihilfe, da Ihr Mann beihilfeberechtigt ist und Sie freiwillig in der GKV versichert wären und dann müssten die GKV-Beiträge - je nach Einkommen Ihres Mannes - ganz bezahlt werden, Sie hätten aber 70% Beihilfeanspruch, also nur 30%-PKV, da mehr als ein Kind bzw. über den Mann auch ein Beihilfeanspruch bestehen könnte.