Existenzgründungeszuschuss Familienversicherung in der GKV (Private Krankenversicherungen)

Sebastian Pfeiffer @, Donnerstag, 01.05.2008, 13:09 (vor 6052 Tagen)

Hallo,

ich (44) war von Januar 2008 bis 31.03.2008 arbeitslos und in der TK pflichtversichert mit meiner Frau und meinen 3 Kindern. Zum 01.04.2008 habe ich mich selbständig gemacht und erhalte Existenzgründungszuschuss vom Arbeitsamt. Nun würde ich gerne weiter freiwillig in der TK versichert bleiben, habe aber jetzt den Fragebogen zur Vorversicherung erhalten, wo ich in den letzten 5 Jahren mit Unterbrechnung durch 3 Jahre privat und 1 Jahr gar nicht, nur 12 Monate (die 3 Monate 2008 eingerechnet) gesetzlich versichert war. Wenn ich nun "gezwungen" werden sollte explizit eine private KV zu wählen, würde der erwartete Beitrag für mich, meine Frau und die Kinder den Existenzgründungszuschuss komplett aufzehren und meine Selbständigkeit zu nichte machen. Besteht für Personen mit Existenzgründungszuschuss nicht generell die "Wahlmöglichkeit" freiwillig in der GKV zu bleiben, selbst wenn die o.g. Kriterien nicht erfüllt sind ?

Re: Existenzgründungeszuschuss Familienversicherung in der GKV

Hannes, Freitag, 02.05.2008, 10:47 (vor 6052 Tagen) @ Sebastian Pfeiffer

Hallo Sebastian,

eine freiwillige Versicherung in der TK ist nicht möglich, da die erforderliche Vorversicherungszeit nicht erfüllt ist.

Hier greift aber § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V. Danach sind (seit 01.04.2007) Personen versicherungspflichtig, die keinen Anspruch auf eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall haben und zuletzt gesetzlich krankenversichert waren.

Hierzu gehören auch ehemals Versicherungspflichtige, die die Vorversicherungszeit für die freiwillige Weiterversicherung nicht erfüllt haben.

Nimm einfach nochmal telefonisch Kontakt mit der TK auf um zu klären, ob noch andere oder weitere Formulare ausgefüllt werden müssen.
Gruß
Hannes

Re: Existenzgründungeszuschuss Familienversicherung in der GKV

Sebastian Pfeiffer @, Sonntag, 01.06.2008, 17:21 (vor 6021 Tagen) @ Hannes

Hallo Hannes,

vielen Dank für die Info. Habe ich auch so an die TK kommuniziert. Die haben darauf reagiert und wollen von mir die Kopie des bewilligten Existenzgründungszuschusses (bereits via fax versandt) und eine Bestätigung der PKV, dass ich nicht dort weiterversichert werden kann. Wenn also die PKV sagen würde, sie würden meine Familie und mich wieder nehmen, stünde ich vor dem gleichen Dilemma mit der Beitragshöhe (2 Erwachsene und 3 Kinder) wie vorher. Sie wie ich den Paragraphen verstanden habe, ist dieser Zusatz der Bestätigung der PKV ja hinfällig, da ich von Januar - März GKV versichert war (wegen Arbeitslosigkeit) und somit mein letzter Versicherungsstatus GKV gewesen ist. Das wohl und wehe der Existenzgründung nun von der Zusage der PKV abhängig zu machen erscheint mir nicht gesetzeskonform.

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