Re: HILFE (Gesetzliche Krankenkassen)
Das ist leider so. In der GKV gibt es die absurde Situation, dass man als FRW-Mitglied zwar gezwungen wird, Beiträge nachzubezahlen, wenn man mehr verdient hat - die Krankenkassen aber keine Beiträge rückwirkend erstatten dürfen, wenn der Kasse nachträglich eine niedrigeres Einkommen bekannt wird.
Unsere Gesetzgebung - hart, aber ungerecht!
Ob es der Kasse möglich gewesen wäre, den Eingang des Bescheides evtl glaubhaft etwas rückzudatieren, weiß ich nicht - weil ich die Dokumentionswege nicht kenne und daher auch nicht weiß, ob dies einer Prüfung durch die Kassenaufsicht standhalten würde.
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- AOK - HILFE -
Ramin K,
15.09.2008, 17:26
- Re: HILFE - Poldi, 16.09.2008, 11:08