Re: Senkung des Risikozuschlags (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Mittwoch, 07.05.2008, 21:47 (vor 6046 Tagen) @ fleno1980

Wenn ich Sie richtig verstehe, sind Sie jetzt als Beamter auf Widerruf im Referendariat. Damit gilt nicht die Öffnungsaktion, die nur für erstmalige Beamten auf Zeit, Probe oder Lebenszeit gilt.

Deshalb deutet der Risikozuschlag erst einmal nicht darauf hin, dass Sie an sich in der PKV unversicherbar sind. Allerdings sind die Zuschläge versicherungsmathematisch bedingt und oft durch die höheren Prämien für die Rückversicherung bedingt - Sie lesen richtig, Ihre PKV versichert Sie noch einmal rück bei einer Rückversicherung. Wenn eine Rückversicherung auch bei einer nach Meinung Ihres Arztes harmlosen Krankheit höhere Beiträge von der Debeka einfordert, dann muss das irgendwie an Sie weitergegeben werden.

Ich würde gerade im Anwärtertarif die in Euro irrelevanten 30% schlucken. Wenn Sie aber Beamter auf Probe/Zeit/Lebenszeit werden. Sollten Sie mit der Debeka noch einmal neu verhandeln oder sich bei einem anderen Versicherer ein Angebot holen. Denn lebenslang 30% auf einen regulären Nichtanwärterbeitrag von ca. 200 Euro zu zahlen, ist natürlich nicht erstrebenswert.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum