Öffnungsklausel für Beamte (Private Krankenversicherungen)

Mike @, Freitag, 09.05.2008, 12:14 (vor 6045 Tagen)

Hallo Thomas,

ich wurde zum 01.09.2006, meine Anwartschaft begann am 01.09.2004, in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen.
Als Anwärter (schwerbehindert) wurde mein Antrag zur PKV abgelehnt.
Als Folge daraus bin ich freiwillig bei der GKV versichert.
Damals hätte ich, so weis ich jetzt, 6 Monate lang die Möglichkeit gehabt, in die PKV aufgenommen zu
werden.
Diesen Termin habe ich aus Unwissenheit verstreichen lassen.
Mein jetziger Antrag bei der PKV (Debeka) wurde mit Verweis auf diese 6 Monate abgelehnt.

Nun war ich so frei, diesbezüglich dieser Thematik den Ministerpräsidenten Dr. Günther Beckstein anzuschreiben
anzuschreiben und bekam als Antwort u.a. folgende Aussage:

Bei Ihrer Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe zum > 01.09.2006 hätte damit die Möglichkeit eines Wechsels
zur PKV bestanden.

Im Übrigen können Beihilfeberechtigte, die am 31.12.2004
freiwillig Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung
waren, weiterhin jederzeit im Rahmen einer dauernden
Öffnungsaktion des PKV-Verbandes eine private
Krankenversicherung zu den Bedingungen, wie sich auch
für Berufsanfänger gelten, abschließen.

Jetzt meine Frage:
Wie darf ich vor allem den zweiten Absatz verstehen? Ist die Ablehnung der Debeka doch nicht richtig und muss
mich auf Grund dieses Textes aufnehmen? Denn ab dem 01.09.2004 war ich freiwillig bei der GKV versichert.

Vielen Dank für eine Antwort!

Re: Öffnungsklausel für Beamte

Thomas, Freitag, 09.05.2008, 13:15 (vor 6044 Tagen) @ Mike

Da hat leider der Referent des Ministerpräsidenten, der ja den Brief geschrieben hat, die Rechtslage nicht verstanden. Sie hätten am 31.12.2004 Beamter auf Probe/Zeit/Lebenszeit sein müssen und nicht Beamtenanwärter, vgl. Sie bitte die Broschüre des PKV-Verbandes:

http://www.pkv.de/publikationen/info_broschueren/gkv_versicherte_beamte_erleichterter_wechsel.pdf

Mir ist klar, was Ihr Problem ist: Die Abschaffung aller Beihilfeleistungen in Bayern für freiwillig Versicherte mit dem Hinweis auf die Öffnungsaktion. Dies ist an sich verfassungswidrig, wenn die Öffnungsaktion nicht greift. Allerdings hat man Ihnen sicher einen Schrieb Ende 2006 zugesendet, als man das System umstellte. Dass Sie dann nicht reagiert haben, ist jetzt nun wohl ein Problem, dass sich nur noch juristisch klären lässt.

Und nun zu einer Teillösung Ihre Problems:

1. Die Debeka ist eh nicht ideal für Sie, da Sie im Rahmen der Öffnungsaktion nicht den Beihilfeergänzungstarif bekommen, in dem die Kur- und v.a. die wichtigsten Hilfsmittelleistungen stecken, was man ja gerade als Schwerbehinderter braucht. Damit ist die Debeka, die mit dem Tarif BE sicherlich eine sehr gute PKV ist, für Sie nur bedingt geeignet.

2. Ab 1.1.2009 gibt es den Basistarif, in den Sie immer aufgenommen werden müssen. Auch in den Standardtarif müssten Sie aufgenommen werden, dies würde ich Ihnen aber nicht raten, da der schlechter als die GKV ist. Der beihilfekonforme Basistarif sichert Ihnen ab dem 1.1.2009 eine Behandlung durch alle Kassenärzte mindestens auf dem Niveau der Ersatzkassen. Zur Zeit laufen die Verhandlungen zwischen dem PKV-Verband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über den Leistungsumfang, der laut Gesetz mindestens auf dem Ersatzkassenniveau liegen muss, d.h. streng nach Gesetz wären dann Reha und Kur ordentlich versichert, die bei den meisten PKVen im Rahmen der Öffnungsaktion entweder nur leidlich oder gar nicht versichert sind.

3. Vielleicht kann man Ihnen ja mit einem weiteren Beschwerdebrief helfen und Sie bei der staatseigenen Bayerischen Beamtenkrankenkasse (Versicherungskammer Bayern/Sparkasse) unterbringen. Auf die Debeka als Versicherungsverein hat jedenfalls die bayerische Politik keinen Einfluss, da die ganze Öffnungsaktion eh nur eine freiwillige Aktion des PKV-Verbandes ist.

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