Re: Wechsel von PKV zu GKV nach Aufgabe der Selbstständigkeit (Private Krankenversicherungen)

Bodi, Donnerstag, 15.05.2008, 10:17 (vor 6038 Tagen) @ Midijob

Der Mindestbeitrag bezieht sich auf eine "freiwillige" Mitgliedschaft. Dabei wird ein fiktives Mindesteinkommen unterstellt, selbst wenn der Versicherte keinerlei Einnahmen hat.

Bei Pflichtmitgliedschaft als abhängig Beschäftigter oder z.B. auch als Rentner bezieht sich der Beitrag auf die tatsächlichen beitragspflichtigen Einnahmen. Deshalb kann der Beitrag in diesen Fällen (also bei sehr niedrigem Arbeitsentgelt oder kleiner Rente) deutlich geringer als die genannten 120-125 EUR Mindestbeitrag sein.


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