Wechsel von PKV zu GKV nach Aufgabe der Selbstständigkeit (Private Krankenversicherungen)

Michael @, Mittwoch, 14.05.2008, 14:57 (vor 6043 Tagen)

Ich bin bei der GKV versichert und möchte meine Frau gerne in die Familienversicherung eingliedern. Das funktioniert aber nicht, da Nebeneinkünfte (Zins- und Miet-Einkünfte) meiner Frau brutto über 355 Euro monatlich liegen.
Hilft es jetzt, wenn meine Frau ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis eingeht (Verdienst >400,01 EUR - wie hier schon an anderer Stelle gepostet) und das 12 Monate besteht oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?

Re: Wechsel von PKV zu GKV nach Aufgabe der Selbstständigkeit

Guido @, Mittwoch, 14.05.2008, 15:13 (vor 6043 Tagen) @ Michael

Hallo Michael,
dann ist Deine Frau zwar für 12 Monate versicherungspflichtiges Mitglied in der GKV, kann danach aber trotzdem nicht in die Familienversicherung, weil die Nebeneinkünfte zu hoch sind. Sie kann sich nach 12 Monaten nur selbst freiwillig versichern - Beitrag incl. Pflegeversicherung ca. 125,00 €.

Re: Wechsel von PKV zu GKV nach Aufgabe der Selbstständigkeit

Michael @, Mittwoch, 14.05.2008, 15:44 (vor 6043 Tagen) @ Guido

Danke Guido,
den Weg werden wir gehen. Welcher GKV-Beitrag wird für den 401-EURO-Job fällig? Die verschiedenen Vergleichsrechner bringen Ergebnisse zwischen 5 und 30 EUR.
Selbst bei freiwilliger Weiterversicherung und Zusatzversicherung bei den Privaten spart meine Frau (nach den 12 Monaten 49 Jahre alt) ca. 300 EUR.

Re: Wechsel von PKV zu GKV nach Aufgabe der Selbstständigkeit

Midijob, Donnerstag, 15.05.2008, 10:00 (vor 6042 Tagen) @ Michael

Der rein rechnerische GKV-Beitrag aus der Tätigkeit im Midijob muss doch aufgefüllt werden bis zum Mindestbeitrag der Kasse , oder ?

Re: Wechsel von PKV zu GKV nach Aufgabe der Selbstständigkeit

Bodi, Donnerstag, 15.05.2008, 10:17 (vor 6042 Tagen) @ Midijob

Der Mindestbeitrag bezieht sich auf eine "freiwillige" Mitgliedschaft. Dabei wird ein fiktives Mindesteinkommen unterstellt, selbst wenn der Versicherte keinerlei Einnahmen hat.

Bei Pflichtmitgliedschaft als abhängig Beschäftigter oder z.B. auch als Rentner bezieht sich der Beitrag auf die tatsächlichen beitragspflichtigen Einnahmen. Deshalb kann der Beitrag in diesen Fällen (also bei sehr niedrigem Arbeitsentgelt oder kleiner Rente) deutlich geringer als die genannten 120-125 EUR Mindestbeitrag sein.

Re: Wechsel von PKV zu GKV nach Aufgabe der Selbstständigkeit

midijob, Donnerstag, 15.05.2008, 10:36 (vor 6042 Tagen) @ Bodi

Dann wundert mich der Niedergang des Gesundheitswesens nicht mehr.
400,01 Scheinbeschäftigung und Frau-Kind und Kegel sind in die GKV entsorgt.

Re: Wechsel von PKV zu GKV nach Aufgabe der Selbstständigkeit

Guido, Donnerstag, 15.05.2008, 12:01 (vor 6042 Tagen) @ midijob

Damit wird die Frage von Michael aber nicht beantwortet.
Da das Gehalt in der sog. Gleitzone liegt, wird der Beitrag für den Arbeitnehmer nicht vom tatsächlichen Gehalt, sondern aus einem geringeren Betrag berechnet. Der Gesamtbeitrag zu allen Sozialversicherungszweigen, den der Arbeitnehmer bei 400,01 € zu zahlen hat, beträgt ca. 63,00 €. Der vom Arbeitgeber zu tragende Beitrag ist höher.

Re: Wechsel von PKV zu GKV nach Aufgabe der Selbstständigkeit

Guido, Donnerstag, 15.05.2008, 14:36 (vor 6042 Tagen) @ Guido

Sorry, falsche Berechnung. Das beitragspflichtige Arbeitsentgelt beträgt nach der Gleitzonenregelung 309,29 €. Somit ergibt sich nur ein Gesamtsozialversicherungsbeitrag von ca. 46 €.

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