Re: Basistarif Beamter (Private Krankenversicherungen)
Oh, Gott!
Was haben Sie da nur gemacht?
Eine PKV darf nie Daten an den Amtsarzt geben ebensowenig wie eine GKV! Sie hätten über die Öffnungsaktion bis zu einem halben Jahr nach der Verbeamtung in die PKV mit nur 30% Zuschlag gekonnt! Auch dürfen Ärzte, wenn Sie den oft üblichen Satz auf den Beihilfeformularen streichen, nie Daten an die Beihilfestelle bzw. den Amtsarzt rausgeben. Allerdings ist dann nun mal keine weitere Psychotherapie über die Beihilfe genehmigungsfähig, da diese ja keine Unterlagen für das Genehmigungsverfahren hat. Das ist die einzige Gefahr.
Die Antragsformulare für den Basistarif stehen noch nicht fest, allerdings kann auch hier eine Gesundheitsprüfung erfolgen, um die Zusatzkosten für Sie über einen Risikostrukurausgleich zwischen den PKVen, der bei einer Schieflage des Tarifs bei einem Versicherer angedacht ist, abzurechnen.
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- Basistarif Beamter -
Stefan Müller,
18.05.2008, 10:52
- Re: Basistarif Beamter - Thomas, 18.05.2008, 19:15