Re: freiwillig versichert in der GKV (Private Krankenversicherungen)

SVEN, Mittwoch, 28.05.2008, 08:37 (vor 6025 Tagen) @ Mandy

Wenden Sie sich an die schweizerische Krankenversicherung im Rahmen der bestehenden Sozialversicherungsabkommen haben die in Deutschland wohnenden mitversicherten Angehörigen des in der Schweiz versicherten Ansprucg auf Leistungsaushilfe durch die deutsche Krankenversicherung. Dies bedeutet Sie erhalten defeacto in Deutschland die gleichen Leistungen, wie eine hier mitversicherte Ehefrau.
Das Formular zum Nachweis des Versicherungsschutzes erhält Ihr Mann in der Schweiz, damit geht er zu einer deutschen Krankenkasse seiner Wahl, legt die Bescheinigung vor und Sie alle erhalten dann ein Krankenversichertenkarte, das Geld bekommt die Krankenkasse von der schweizer Krankenversicherung zurück!


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